Wegen Corona-Krise

Wien erleichtert Zugang zu Gemeindewohnungen

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Wegen der Corona-Krise ändert die Stadt Wien den Zugang zu Gemeindebauwohnungen: Im Jahr 2021 fällt der "begründete Wohnbedarf" bei 1- und 2-Zimmer-Wohnungen.

Durch die Corona-bedingte Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit wird bei vielen Wienern das Geld für die Miete knapp. Die Stadt Wien reagiert darauf nun mit einer auf 2021 beschränkten Unterstützungsaktion, wie Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) ankündigte. 

???? Wir starten 2021 mit einer guten Nachricht: Wiener Wohnen macht ein Jahr lang den Zugang zu bestimmten...

Gepostet von Kathrin Gaal am Samstag, 2. Januar 2021
 
Die Hausverwaltung der Wiener Gemeindebauten Wiener Wohnen bietet von Anfang Jänner bis Ende Dezember 2021 freien Zugang zu Gemeindewohnungen mit 1- bis 2 Zimmern auch für Menschen, die keinen "begründeten Wohnbedarf" vorweisen können. Bislang galten  "JungwienerIn", "Überbelag", "Altersbedingter Wohnbedarf", "Krankheitsbedingter Wohnbedarf", "RollstuhlfahrerIn bzw. barrierefreier Wohnbedarf" und "Alleinerziehend" (ohne eigenen Mietvertrag) als "begründeter Wohnbedarf". 
 
Wohnungssuchende, die oben genannte Kriterien nicht erfüllen und daher keinen Anspruch auf eine Gemeindebauwohnung hätten, können nun im Zeitfenster von drei Monaten nach einer Gemeindewohnung suchen. Das Angebot ist ausschließlich auf der Plattform für die Online-Vergabe verfügbar und gilt nur für 1- und 2-Zimmerwohnungen in der Größe von 25 bis 45 Quadratmeter bzw. 46 bis 65 Quadratmeter.
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