Besonders stark waren die Zuwächse in Niederösterreich und Wien.
Die Zahl der Einbürgerungen ist auch im Vorjahr gestiegen. 2018 erhielten laut Statistik Austria 9.450 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft, das waren um 1,9 Prozent mehr als im Jahr davor. 34,8 Prozent aller 2018 Eingebürgerten wurden bereits in Österreich geboren, 34,2 Prozent waren unter 18 Jahre alt, 95 Personen hatten ihren Wohnsitz im Ausland.
Seit dem Rekordjahr 2003 (45.112 Fälle) sind die Einbürgerungszahlen kontinuierlich gesunken und erreichten im Jahr 2010 mit 6.190 den niedrigsten Wert. Seit 2011 steigen die Zahlen wieder, so auch im Vorjahr. Die vorläufige Einbürgerungsrate - Einbürgerungen von in Österreich wohnhaften Personen (9.355) bezogen auf in Österreich lebende Personen mit nichtösterreichischer Staatsangehörigkeit - lag 2018 wie im Vorjahr bei 0,7 Prozent.
© APA
Deutliche Zuwächse in NÖ und Wien
Vor der Einbürgerung besaßen 10,9 Prozent oder 1.033 Personen die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina, gefolgt von der Türkei (828), Serbien (625), dem Kosovo (586) sowie Rumänien (456). 9,5 Prozent bzw. 588 Eingebürgerte wurden in Bosnien und Herzegowina geboren, weitere 6,5 Prozent in der Türkei, 5,7 Prozent im Kosovo und 5,4 Prozent in Rumänien.
In vier Bundesländern wurden im Vorjahr mehr Personen eingebürgert als 2017. Die Zuwächse waren in Niederösterreich am deutlichsten (+15,0 Prozent auf 1.517 Einbürgerungen), gefolgt von Wien (+5,7 Prozent auf 4.121), Vorarlberg (+4,9 Prozent auf 430) und Tirol (+2,5 Prozent auf 534). In den anderen Bundesländern wurden weniger Einbürgerungen verzeichnet: Salzburg -20,0 Prozent auf 396, Steiermark -10,6 Prozent auf 736, Kärnten -3,1 Prozent auf 347, Oberösterreich -2,1 Prozent auf 1.090 und Burgenland -1,6 Prozent auf 184.
Rechtsanspruch
Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen (5.683 bzw. 60,1 Prozent) erfolgte 2018 nach Erfüllung aller Voraussetzungen aufgrund eines Rechtsanspruchs. Darunter wurden 4.038 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. EWR-Staatsangehörigkeit, Geburt in Österreich oder asylberechtigt), 735 Personen aufgrund der Ehe mit einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin, 362 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration und 307 waren außereheliche Kinder bzw. Wahlkinder bis 14 Jahre. Weitere 1.182 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (12,5 Prozent), darunter 1.138 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz. Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 2.264 Kinder sowie 321 Ehepartner eingebürgert.