Reform

Zivildienst: Novelle bringt Teilbarkeit und Papamonat

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Seit 50 Jahren gibt es in Österreich den Zivildienst als Ersatz für den Wehrdienst, nun ist eine Gesetzesnovelle geplant.  

Laut dem Entwurf, den Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) am Montag in Begutachtung geschickt hat, soll (analog zum Grundwehrdienst) eine Teilbarkeit für Härtefälle kommen und ein Papamonat ermöglicht werden. "Systemumgehern", die mit ihrem psychischen Zustand argumentieren, soll eine fachärztliche Untersuchung vorgeschrieben werden können.

Die Teilbarkeit soll auf Antrag des Zivildieners dann möglich werden, wenn "besonders berücksichtigenswerte wirtschaftliche oder familiäre Interessen vorliegen", etwa Härtefälle bei Unternehmern oder Schicksalsschläge in der eigenen Familie. Bei Geburt eines Kindes wird die Möglichkeit eines Papamonats geschaffen. Zudem wird die Absolvierung von "Berufsmodulen" zukünftig für mehr Zivildiener möglich, weil die Voraussetzung der Arbeitsmarktneutralität wegfällt. Vor allem für Rettungsorganisationen soll das Erleichterungen bringen.

Pro Jahr gehe es um etwa 220 Zivildienstpflichtige, die ihren Dienst nicht antreten bzw. ableisten und dies mit einer ärztlichen Bescheinigung zu ihrem psychischen Gesundheitszustand untermauern. Auskunftsersuchen an die Krankenkasse hätten aber gezeigt, dass diese sehr wohl einer anderen Beschäftigung nachgingen oder selbstständig arbeiteten. Nun soll die Zivildienstbehörde in solchen Fällen eine Untersuchung durch einen Sachverständigen vorschreiben können.

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