Birnbacher-Prozess:

Zwei Jahre teilbedingte Haft für Dobernig

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Acht Monate davon unbedingt.

Der ehemalige freiheitliche Landesrat Harald Dobernig ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt im Untreue-Prozess in der Causa Birnbacher zu zwei Jahren Haft, acht Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Christian Liebhauser-Karl, fällte nach dem Geständnis einen Schuldspruch wegen des Verbrechens der Untreue.

Der Angeklagte habe unabhängig von dem abgelegten Geständnis erkennen müssen, dass die zwölf Millionen Euro, die der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher gefordert hatte, zu hoch gewesen seien. Dobernig habe sich im Aufsichtsrat der Kärntner Landesholding massiv für die Auszahlung des Honorars ausgesprochen und dadurch einen wesentlichen Tatbeitrag geleistet, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung.
 

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