Nach US-Vorbild

Trend zu Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen

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Was in vielen US-Bundesstaaten verboten ist, ist hierzulande ganz normal: trinken an öffentlichen Plätzen. Die Entscheidung über ein Verbot obliegt den einzelnen Gemeinden. Eine Tiroler Gemeinde meldet Erfolg.

Trinkende Jugendliche werden in den USA streng bestraft. So veröffentlichte eine Tageszeitung vor kurzem Namen und vollständige Adressen der " Straftäter". In Österreich bleibt die Entscheidung für ein Verbot von Bier, Wein und Co. auf öffentlichen Plätzen den einzelnen Gemeinden überlassen.

In Tirol als Präventionsmaßnahme eingesetzt
In der Gemeinde Reutte (Tirol) ist eine solche Verordnung seit Juni in Kraft, laut Bürgermeister Helmut Wiesenegg hat sie "wesentliche Verbesserungen" gebracht. Durch regelmäßige Kontrollen und Gespräche mit den Jugendlichen durch Vertreter des Jugendzentrums wurden "gute Maßnahmen zur Prävention " von Alkoholexzessen getroffen. Zu Anzeigen ist es noch nicht gekommen.

Oberpullendorf im Burgenland als Versuch
Aus dem Büro des burgenländischen Gesundheitslandesrates Peter Rezar heißt es, dass die landesweit einzige Verordnung in der Gemeinde Oberpullendorf " beobachtet und evaluiert" werde. Sollte sie den gewünschten Erfolg haben, wird entschieden, ob das Verbot ausgeweitet wird.

Gemeinden für Kontrolle verantwortlich
Gemeinden können durch "ortspolizeiliche Verordnungen" unter anderem den Alkoholgenuss auf öffentlichen Plätzen limitieren. Die Kontrolle gegen Verstöße muss aber von den Gemeinden selbst durchgeführt werden, die Polizei allein hat durch diese Verordnung keine Handhabe. Im NÖ Landtag will die SPÖ im Zusammenhang mit dem Polizeistrafgesetz die Gemeinden unterstützen, in den anderen Ländern gibt es dazu unterschiedliche Ansätze.

Wenn nun jemand mit einer Dose Bier auf einem Platz mit Alkoholverbot erwischt wird, kann die Polizei nichts tun, wenn es dazu kein entsprechendes Landesgesetz gibt. Es ist aber für jeden Bürger möglich, die Übertritte bei der Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen.

Salzburg beschließt "Anstandsverletzungs"-Gesetz
In Salzburg wurde im Landtagsausschuss vergangene Woche beschlossen, den Tatbestand der " Anstandsverletzung" im Landesgesetz zu konkretisieren. Damit könne "eindeutiger gegen jene, die Alkohol trinken, dann Leute anpöbeln und anstößig werden" vorgegangen werden, so Paul Sieberer vom Verfassungsdienst der Landesregierung. Der Konsum von Alkohol wird hier nicht bestraft, jedoch Pöbel-Aktionen unter Alkohol-Einfluss. Es kann bis zu 500 Euro Strafe kassiert werden, manchmal reicht ein einfacher Platzverweis jedoch auch aus.

OÖ gegen landesweites Gesetz
In Oberösterreich ist ein landesweites Gesetz nicht angedacht. Laut Auskunft der Polizeiabteilung sind die prinzipiellen Voraussetzungen für die ortspolizeiliche Verordnung " gravierende Missstände", als Grund "nur Jugendliche, die trinken " anzugeben, sei "völlig untauglich". Diese Verordnung solle nicht andere Gesetze wie zum Beispiel das Jugendschutzgesetz ersetzen.

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