Hobbyspieler wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung angeklagt.
Klagenfurt. Ein 31 Jahre alter Fußballer ist am Mittwoch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung in Klagenfurt vor Gericht gestanden. Er hatte im November 2019 bei einem Fußballmatch im Lavanttal den gegnerischen Tormann mit den Beinen getroffen und ihm das Schienbein gebrochen. Der Angeklagte bestritt vor Richterin Ute Lambauer jegliche Schuld. Der Prozess musste erneut vertagt werden.
Das Foul passierte in der 90. Minute im Strafraum der führenden Mannschaft, als der Stürmer einem Ball nachjagte. Ein Steilpass war es gewesen, sagten beide am ersten Verhandlungstag im März übereinstimmend, in der Folge gingen die Versionen aber weit auseinander. Der Angeklagte erklärte, beide Spieler hätten sich auf den Ball zubewegt, man sei "ineinandergerutscht". Der 21 Jahre alte Tormann wiederum sagte, er habe den Ball bereits gehalten, als der Gegner auf ihn zugekommen sei. Er hätte ja über ihn drüberspringen können oder die Beine anziehen, meinte er.
Zahlreiche Zeugen sagten aus
Am Mittwoch sagten zahlreiche Zeugen aus, ihre Wahrnehmung war ganz offensichtlich von der Vereinszugehörigkeit geprägt. Die Vereinskollegen des Angeklagten waren der Ansicht, der Stürmer hätte den Ball noch erreichen können und der Zusammenstoß sei nicht zu verhindern gewesen. Spieler und Fans der gegnerischen Mannschaft sprachen von einem "unnötigen Foul", das völlig sinnlos gewesen sei, der Spieler hätte den Crash jedenfalls verhindern können. Ein Zuschauer meinte, die Aktion sei wohl aus Frustration über den Spielstand entstanden, immerhin lag die Mannschaft des Stürmers mit null zu sechs hinten.
Der Schiedsrichter des Matches sagte, der Tormann habe den Ball bereits gefangen gehabt, der Stürmer sei "unmotiviert nachgelaufen" und mit den Beinen in den Tormann hineingerutscht, ohne Chance auf den Ball, weil dieser ihn bereits gefangen habe. Der Tormann sei am Boden gelegen und habe den Ball auch nach dem Foul noch in Händen gehabt. Er glaube, dass der Stürmer ausgerutscht sei und den Gegner deshalb getroffen habe. Auf die Frage, ob der Stürmer die Kollision verhindern hätte können, meinte der Schiedsrichter, selbstverständlich hätte der Stürmer über den Tormann drüberspringen können. Er habe dem Spieler sofort die Rote Karte gezeigt.
Da weitere Zeugen beantragt wurden, musste Richterin Lambauer die Verhandlung neuerlich vertagen.