Der Nigerianer war in Hungerstreik getreten. Er starb kurz vor dem Start seines Fliegers.
Kurz vor seiner Abschiebung aus der Schweiz ist ein 29-jähriger Nigerianer am Flughafen Zürich unter ungeklärten Umständen gestorben. Wie die Schweizer Behörden am Donnerstag mitteilten, starb der Mann am Mittwochabend vor dem Start eines Sonderfluges für Abschiebehäftlinge in die nigerianische Stadt Lagos.
Asylantrag abgelehnt
Der Nigerianer sei vor einigen Tagen in den
Hungerstreik getreten und habe sich heftig gegen seine Abschiebung gewehrt.
Die Beamten hätten dem Mann mit Gewalt Fuß- und Handfesseln anlegen müssen,
erklärte die Kantonspolizei Zürich. Kurz danach habe sich der
Gesundheitszustand des Nigerianers plötzlich verschlechtert.
Die Staatsanwaltschaft leitete den Angaben zufolge eine Untersuchung der Todesumstände ein. Das Schweizer Bundesamt für Migration bedauerte den Vorfall und sagte alle Sonderflüge für Abschiebehäftlinge bis auf Weiteres ab. Der Nigerianer war wegen Drogenhandels in der Schweiz festgenommen worden. Einen Antrag auf Asyl hatten die Behörden abgelehnt.
Amnesty fordert unabhängige Untersuchungsinstanz
Die
Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) forderte den Zürcher
Regierungsrat (Kantonsregierung) auf, eine unabhängige Untersuchungsinstanz
einzusetzen. Dabei müsse geprüft werden, ob unverhältnismäßige Gewalt zum
Tod des Schubhäftlings geführt habe, teilte AI am Donnerstag mit. Zudem
dürften keine Zwangsabschiebungen mehr durchgeführt werden, solange diese
nicht von unabhängigen Beobachtungspersonen begleitet werden.
Der Menschenrechtsorganisation sei bekannt, dass bei Zwangsabschiebungen sehr oft Zwangsmaßnahmen eingesetzt werden, die Menschenleben gefährden könnten. Mit dem aktuellen Fall seien es in der Schweiz seit 1999 drei Personen, die während einer Abschiebung im Zusammenhang mit Zwangsmaßnahmen starben.
1999 kam ein Palästinenser ebenfalls auf dem Flughafen Zürich bei der Abschiebung ums Leben. Er erstickte durch die Zwangsmaßnahmen. 2001 starb ein Nigerianer im Wallis in der Folge von Gewalteinwirkung durch die Polizei. Der Untersuchungsbericht sprach von einem lagebedingten Erstickungstod.