Verwaltungsgericht hebt Auflage für Protestveranstaltung auf
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke darf laut einem Gerichtsbeschluss als "Faschist" bezeichnet werden. Das geht aus einem am Wochenende bekannt gewordenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen in einem Eilverfahren hervor, den mehrere Medien veröffentlichten.
Hintergrund des Rechtsstreits war eine Demonstration in Eisenach, die als "Protest gegen die rassistische AfD insbesondere den Faschisten Höcke" angemeldet war. In einem Auflagenbescheid wurde die Bezeichnung "Faschist" zunächst untersagt.
Tatsachengrundlage
Die Initiatoren zogen deshalb vor Gericht und beriefen sich auf die Meinungsfreiheit. Laut Gerichtsbeschluss führten sie zur Begründung auch zahlreiche Zitate von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke aus Veröffentlichungen und Reden auf. Das Gericht entschied daraufhin, dass die angegriffene Auflage der Stadt "rechtswidrig" sei.
Die Bezeichnung "Faschist" könne einen "ehrverletzenden Charakter" haben, stellte das Gericht zwar fest. Die Initiatoren hätten aber "in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht".