ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann muss sich vor Gericht verantworten.
Im Vergewaltigungsprozess gegen den ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann ist die Vernehmung des mutmaßlichen Opfers auf den kommenden Montag verschoben worden. Die Aussage der 37-Jährigen vor dem Landgericht Mannheim war für diesen Mittwoch geplant, wurde jedoch aus Zeitgründen vertagt. Die Verzögerung ergab sich daraus, dass die Richter über einen von der Verteidigung eingereichten Befangenheitsantrag zu beraten hatten, der sich gegen die drei Berufsrichter der Strafkammer richtet.
Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock begründete den Antrag damit, dass das Gericht die Radiojournalistin nicht über ihr Zeugnisverweigerungsrecht belehrt habe. Mit dessen Inanspruchnahme könne sie aber vermeiden, sich durch neue Falschaussagen strafbar zu machen.
Unwahrheit gesagt
Birkenstock bezog sich mit dieser Argumentation darauf, dass die Frau bei früheren Angaben zur Vor- und Randgeschichte der angeblichen Vergewaltigung nachweislich die Unwahrheit gesagt hatte. Dies war einer der Gründe, warum das Oberlandesgericht Karlsruhe den Wettermoderator Ende Juli aus der Untersuchungshaft entlassen hatte. Die Nebenklägerin hatte bei Vernehmungen einräumen müssen, dass sie einen angeblichen anonymen Brief mit dem Hinweis auf Kachelmanns Untreue selbst geschrieben hatte.
Über den Befangenheitsantrag sollen nun - unabhängig von der für Montag geplanten Aussage der 37-jährigen - andere Richter zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.