Insider: Strafandrohung von bis zu fünf Jahren geplant - Kabinett soll am Mittwoch über Regulierungspaket entscheiden, Opposition kann Pläne allerdings erheblich verzögern.
Die deutsche Regierung droht Bank- und Versicherungsmanagern mit harten Strafen und will sie damit bei riskanten Geschäften zu mehr Vorsicht zwingen. Die geplanten Änderungen sind Teil eines Gesetzpakets, über das das Kabinett schon am Mittwoch entscheiden soll. Es dient dem Ziel, Finanzkrisen zu verhindern. Großbanken sollen künftig ohne Steuergelder saniert und abgewickelt werden können. Ihr Kundengeschäft soll gegen Risiken aus spekulativen Bereichen, die auf eigene Rechnung erfolgen, abgesichert werden.
Manager, die gegen verschärfte Sorgfaltspflichten für solche riskanten Geschäfte verstoßen, winken dann empfindliche Haftstrafen. Auch in London werden strengere Konsequenzen in Erwägung gezogen: Der britische Finanzminister George Osborne brachte am Montag ein Berufsverbot für Banker von Pleite-Instituten ins Spiel.
Das deutsche Paket ordnet sich ein in eine Vielzahl von nationalen und internationalen Finanzmarktregeln, die nach der weltweiten Branchen-Krise 2008/09 eingeleitet wurden. Dahinter steht das Versprechen der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G-20), keinen regionalen Markt, keinen Finanzmarktakteur und kein Produkt mehr ohne Aufsicht und Kontrolle zu lassen. Ob das Paket der Regierung allerdings noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann, ist offen. Zwar handelt es sich um ein Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Allerdings kann die Mehrheit der SPD- und Grünen-geführten Regierungen in der Länderkammer das Vorhaben erheblich verzögern.
In Deutschland ist seit Ausbruch der Krise praktisch kein Top-Banker vor Gerichten verurteilt worden. Weil offensichtlich in den Chefetagen aber folgenschwere Fehler gemacht wurden, will die Bundesregierung nun andere Seiten aufziehen. "Wir haben festgestellt, dass hier eine gewisse Regelungslücke besteht, die wir schließen wollen", sagte ein hochrangiger Regierungsvertreter. Es sollen die Sorgfaltspflichten bei Risikogeschäften im Kreditwesengesetz genauer gefasst werden. Verstößt ein Geschäftsleiter vorsätzlich gegen die Vorschriften für das Risikomanagement und führt das gleichzeitig zu einer Existenzgefährdung seines Unternehmens, soll das mit Haftstrafen von maximal fünf Jahren geahndet werden. Bei Fahrlässigkeit liegt der Strafrahmen niedriger.
Ein zweiter Teil des Pakets sieht vor, dass künftig Sanierungs- und Abwicklungspläne für Kreditinstitute erarbeitet werden müssen, deren Schieflage das ganze Finanzsystem bedrohen könnte. Die Sanierungspläne sind Sache der Unternehmen, bei den Abwicklungsplänen spielt die Bonner Aufsichtsbehörde BaFin eine entscheidende Rolle. Ziel ist es, besser für Notfälle gewappnet zu sein. Zudem soll vermieden werden, dass nur der Steuerzahler als Nothelfer übrig bleibt. In den Niederlanden musste der Staat aber gerade erst wieder mit Milliardensummen den Finanzkonzern SNS Reaal retten. Das vergleichsweise kleine Institut hat sich mit Immobilienfinanzierungen verspekuliert, eine Rettung durch private Investoren scheiterte.
Das dritte Kernelement sieht vor, dass Banken ihre Spekulationsgeschäfte in eine organisatorisch, rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Tochter auslagern müssen. Damit soll verhindert werden, dass das Einlagengeschäft großer Banken durch Belastungen aus dem Eigenhandel bluten muss. Mehrere Schwellenwerte entscheiden darüber, ob eine Bank betroffen ist: unter anderem ein Anteil der Handelsaktivitäten von mehr als 20 Prozent der Bilanzsumme und ein Umfang dieser Geschäfte von mehr als 100 Mrd. Euro. "Es ist auf mehr als drei Institute anwendbar", erklärte der Regierungsvertreter. Bislang war in der Branche nur von drei betroffenen Instituten die Rede gewesen - der Deutschen Bank, Commerzbank und Landesbank Baden-Württemberg (LBBW).
Der Gesetzesentwurf zur Abtrennung von Risikogeschäften sei eng mit Frankreich abgestimmt, hieß es weiter. "Damit wollen wir in Europa ein Signal setzen." Innerhalb der EU gehe es bei diesem Thema "nicht schnell genug voran". Es sei geplant, dass das Gesetz im Januar 2014 in Kraft treten könne.
Gegen die Regierungsvorschläge für eine Trennung des Kunden- und Eigenhandelsgeschäfts hat sich aber schon eine breite Front von Kritikern formiert, vor allem aus der Finanzbranche. Der Opposition gehen die Pläne Schäubles dagegen nicht weit genug.