In Deutschland fordert eine Frau 150.000 Euro von AstraZeneca. Sie behauptet, dass die Corona-Impfung ihr geschadet haben soll. Nun wird der Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.
Am Montag wird vor dem deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe über eine Klage einer Zahnärztin verhandelt. Sie verklagt den britischen Pharmakonzern AstraZeneca. Die Frau behauptet, im März 2021 mit dem Impfstoff Vaxzevria geimpft worden zu sein und dadurch Impfschäden erlitten zu haben.
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Die Zahnärztin hat drei Tage danach einen Hörsturz erlitten. Seitdem ist sie auf dem rechten Ohr taub. Laut ihr sei die Impfung dafür verantwortlich und sie verlangt von AstraZeneca mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld.
Erste und zweite Instanz auf Seite von AstraZeneca
Die Frau fordert auch vom Pharma-Giganten, für zukünftige Schäden aufzukommen und Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlicher Probleme zu geben.
In erster und zweiter Instanz haben das Landesgericht Mainz und das Oberlandesgericht Koblenz für AstraZeneca entschieden. Das Oberlandesgericht argumentiert unter anderem damit, dass die Impfung von der Europäischen Kommission zugelassen wurde. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis gilt als positiv. Das Gericht nahm die Einschätzung der Europäischen Arzneimittelagentur und des Paul-Ehrlich-Instituts.
Keine fehlerhafte Information
Mittlerweile gibt es den Impfstoff Vaxzevria nicht mehr. Im Mai 2024 wurde die Produktion von AstraZeneca aus wirtschaftlichen Gründen eingestampft. Laut dem Unternehmen gab es ein Überangebot an Corona-Impfungen und die Nachfrage nach Vaxzevria sei gesunken.
Die genaue Ursache für den Hörsturz ist bisher noch unklar. Damit der Hersteller bei Impfschaden haftet, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss der Schaden direkt durch das Medikament entstanden sein. Zweitens muss der Schaden auf fehlerhafte Information zurückzuführen sein.
Die Betroffene muss dabei beweisen, dass sie bei richtiger und genügender Information keinen Schaden erlitten hätte. In diesem Fall waren weder die Packungsbeilage noch die Fachinformation zum Impfstoff fehlerhaft, so das Oberlandesgericht.
Staat haftet für Schäden
Die Frau geht nun gegen das Urteil vom Oberlandesgericht vor das BGH. Das Gericht prüft das Urteil, ob Rechtsfehler vorhanden sind. Am Montag findet die Verhandlung statt.
Im Oktober 2025 wurde in einem anderen Gerichtsfall in Karlsruhe verhandelt, ob private Arztpraxen für potentielle Impfschäden aus der Pandemie haften. Das BGH entschied, dass nicht die Praxen haften, sondern der Staat.