Die Billig-Fluglinie wurde erneut wegen Diskriminierung verurteilt.
Die britische Billigflug-Linie Easyjet
ist in Frankreich erneut wegen Diskriminierung von behinderten Fluggästen verurteilt worden. Ein Berufungsgericht in Paris verhängte am Dienstag eine Geldstrafe von 50.000 Euro. Es ging damit weit über die 5.000 Euro aus erster Instanz hinaus, blieb aber unter den von der Anklage geforderten 70.000 Euro.
Zudem erhält die betroffene Passagierin 5.000 Euro Schadensersatz. Der im Rollstuhl sitzenden Frau, die ohne Begleitung reisen wollte, war im März 2010 der Flug von Paris nach Nizza verweigert worden. Sie war bereits an Bord und ein Pilot, der mit demselben Flugzeug reiste, hatte sich als Begleiter angeboten. Doch nach Rückfrage bei der Zentrale musste die Frau das Flugzeug wieder verlassen. Die Behinderte hatte am Vortag den Hinflug ohne Probleme zurücklegen können. Am 19. Juni muss sich Easyjet wegen eines ähnlichen Falls vor einem Gericht in Bobigny bei Paris verantworten.
Die Fluglinie war bereits vor einem Jahr in einem Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe von 70.000 Euro wegen der Diskriminierung von drei behinderten Passagieren verurteilt worden. Die drei Kläger, die unabhängig voneinander mit der Fluglinie reisen wollten, waren am Pariser Flughafen Roissy-Charles de Gaulle zwischen November 2008 und Jänner 2009 abgewiesen worden.