Die EU-Kommission wird Ungarn wegen der in Österreich stark kritisierten ungarischen Sondersteuer auf die Gewinne von Supermarktketten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen.
Die EU-Kommission wirft dem Land vor, ausländische Ketten zu diskriminieren. Die Spar-Gruppe hatte die Kommission hier mit Rückendeckung der heimischen Politik immer wieder zum Handeln aufgefordert. Nun geht die Kommission einen Schritt weiter im Vertragsverletzungsverfahren.
Dieses läuft seit Herbst 2024; im Juni hatte Brüssel bereits die zweite Mahnung ausgesprochen. Die Steuer war auch einer der Hauptkonfliktpunkte zwischen Österreich und Ungarn in den vergangenen Jahren. Diese trifft ausländisch kontrollierte Einzelhändler wie Spar unverhältnismäßig stark. Für inländische Einzelhändler gelten hingegen nicht die gleichen Höchstsätze. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hatte in zwei Briefen an die EU-Kommission Konsequenzen gegen die in Ungarn erhobenen Sondersteuern für Lebensmittelketten gefordert.
Spar hatte Anfang 2024 Beschwerde eingereicht
"Ungarn hatte sich bereits 2022 gegenüber der EU-Kommission zur Abschaffung seiner Sondersteuer verpflichtet, diese Zusage jedoch nicht eingehalten. Wir haben daher Anfang 2024 Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, um die Abschaffung der Steuer zu erreichen", so Spar-Vorstandsvorsitzender Hans Reisch am Mittwoch in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA. "Die diskriminierenden Beschränkungen im Einzelhandel in Ungarn, wie beispielsweise die Steuer, bringen uns in eine Verlustsituation."
"Aufgrund der derzeitigen Ausgestaltung des Umsatzsteuersystems unterliegen ausländisch kontrollierte Einzelhandelsunternehmen, die in Ungarn als integrierte oder verbundene Unternehmen tätig sind, hohen und stark progressiven Steuersätzen auf ihren Umsatz", begründet die Kommission ihre Klage. Insbesondere hindere die Steuerregelung die unter ausländischer Kontrolle stehenden Einzelhandelsunternehmen daran, ihre Geschäftstätigkeit wie die inländischen Unternehmen umzustrukturieren. Daher stelle die Steuerregelung für den Einzelhandel eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar.
Auch wegen Margenbeschränkungen läuft Verfahren
Der Spar-Konzern fordert die Europäische Kommission dringend auf, "weitere Maßnahmen zur Abschaffung der Sondersteuer zu ergreifen, indem sie ein Beihilfeverfahren einleitet", sowie Ungarn auch im Fall der "Margin Caps" vor den EuGH zu bringen. Die EU-Kommission hat Ungarn bereits mehrfach wegen der Margenbeschränkungen für ausländische Lebensmittelhändler ermahnt: Budapest verstoße gegen die Niederlassungsfreiheit und müsse die Gleichstellung europäischer Unternehmen sicherstellen. Die Margenbeschränkung treffe alle ausländischen Händler, aber nur einige ungarische Unternehmen.
Der österreichische Handelskonzern ist in Ungarn mit einem Umsatz von umgerechnet 2,8 Mrd. Euro die Nummer zwei auf dem Lebensmittelmarkt. Die ungarische Sondersteuer für Einzelhändler in Höhe von 4,5 Prozent kostete Spar im Jahr 2024 laut eigenen Angaben rund 75 Mio. Euro.