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Germanwings-Tragödie

Lubitz kurz vor Crash in Psychatrie überwiesen

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Behörde legte rund ein Jahr nach dem Absturz den Abschlussbericht vor.

Als Konsequenz aus der Germanwings-Katastrophe fordert die französische Untersuchungsbehörde BEA routinemäßige Überprüfungen bei Piloten-Ausfällen sowie klare Regeln für die ärztliche Schweigepflicht. Die Schweigepflicht bei einer Gefährdung sei bisher von Land zu Land unterschiedlich geregelt, heißt es im Abschlussbericht, den die BEA am Sonntag in Le Bourget bei Paris vorlegte.

Beide Maßnahmen sollten "auch im Hinblick auf psychiatrische und psychologische Probleme" erfolgen. Empfehlungen seien an die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die EU-Mitgliedsstaaten gegangen.

Absichtlicher Absturz

Nach Überzeugung der Ermittler brachte Copilot Andreas Lubitz (27) den Airbus A320 am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich zum Absturz. Zuvor hatte er den Flugkapitän aus dem Cockpit ausgesperrt. Alle 150 Menschen an Bord starben in den französischen Alpen. Lubitz war nach Erkenntnissen der Ermittler psychisch krank und hatte mehrere Ärzte aufgesucht.

Eigentlich sollte Lubitz nach dem Willen eines seiner Ärzte in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt werden, wie es in dem Abschlussbericht heißt. Der Mediziner habe am 10. März - zwei Wochen vor dem Absturz - eine mögliche Psychose diagnostiziert und eine Einweisung empfohlen.

Nicht über Krankschreibung informiert
Lubitz informierte vor dem Unglücksflug 4U9525 demnach nicht über seine Krankschreibung: "Weder die Behörden, noch der Arbeitgeber waren vom Copiloten selbst oder von einer anderen Person, zum Beispiel einem Arzt, Kollegen oder einem Familienangehörigen informiert worden", heißt es in dem Bericht.

Auf Empfehlungen für Veränderungen an verschlossenen Cockpit-Türen verzichtet die Untersuchungsbehörde. Die Türen seien wegen der Gefahr einer terroristischen Bedrohung gesichert, sagte BEA-Chef Remi Jouty. Viele Fluglinien haben inzwischen eine Regelung eingeführt, nach der stets eine zweite Person im Cockpit sein muss. Diese zweite Person sollte aus Vertrauensgründen zuvor ausgewählt werden, sagte Jouty.

Deutliche Mängel
Der Abschlussbericht zeigt nach Ansicht des Anwalts der Opfer deutliche Mängel auf bei der Auswahl, der Einstellung und der Überwachung des verantwortlichen Co-Piloten. "Der Lufthansa-Konzern hat einen psychisch krankhaft vorbelasteten Pilotenanwärter eingestellt und ausgebildet, ein Fehler mit schrecklichen Folgen", kritisierte Anwalt Christof Wellens am Sonntag. Außerdem sei der Mann trotz einer eingeschränkten Flugerlaubnis wegen seiner Vorerkrankung nicht mehr psychiatrisch untersucht worden. Schon am Samstag hatte die BEA Angehörige auf Veranstaltungen in Bonn und Barcelona über die Ergebnisse informiert.

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