Er zwang die Kinder seiner Freundin auch beim Töten diverser Tiere zuzusehen.
Ein 52-Jähriger, dem u. a. vorgeworfen wird, die minderjährigen Kinder seiner Freundin über Jahre hinweg sexuell genötigt, der Pornografie ausgesetzt und der Freiheit beraubt zu haben, muss sich am Mittwoch erneut vor dem Kantonsgericht St. Gallen verantworten. Er war im Mai 2015 schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden, doch der Angeklagte leitete ein Berufungsverfahren ein, in dem er einen Freisprunch verlangt. Die Staatsanwaltschaft fordert hingegen eine härtere Bestrafung und eine stationäre therapeutische Maßnahme, berichtete die Schweizer Zeitung "20 Minuten".
Kinder mussten Tiere quälen
Von 2002 bis 2010 soll der Angeklagte mit seiner Freundin und deren drei Kindern in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Nicht nur die Kinder, sondern auch die Mutter habe er in der Zeit immer wieder geschlagen. Darüber hinaus habe er die Kinder dazu gezwungen, ihm zuzusehen, wie er diverse Tiere quälte und tötete. Auch die Minderjährigen habe er dazu gezwungen, Tiere zu töten.
Laut Anklage habe der Mann einmal eine Katze erschossen und eine der Töchter dazu gezwungen, diese am Garagentor aufzuhängen. Der Beschuldigte sei oft betrunken gewesen, zur Drohung hatte er Waffen sowie Munition im Haus.
Mädchen zum Oralsex gezwungen
Die Anklageschrift besagt außerdem, dass der 52-Jährige an einem Nachmittag zwischen 2004 und 2007 die nicht einmal zehnjährige Tochter seiner Freundin ins Schlafzimmer gezerrt haben soll, wo er ihr eine Waffe an den Kopf hielt und sie dazu zwang, ihn mit Hand und Mund zu befriedigen. "Damit sie wusste, was sie tun musste, führte er ihr im Schlafzimmer ein entsprechendes Pornovideo vor", zitiert "20 Minuten" die Anklageschrift. Falls sie sich weigerte, würde er sie erschießen.
Auch dem Sohn seiner Freundin habe er des Öfteren Pornofilme gezeigt und ihn gezwungen, sich dazu selbst zu befriedigen. Die andere Tochter musste ihm dabei zusehen, wie er sich auf der Toilette befriedigte. Darüber hinaus wurde sie zu Zungenküssen gezwungen. Beide Mädchen soll der Angeklagte mehrmals im Schambereich berührt haben.
Mutter wollte Angeklagten verteidigen
Die Aussagen der Kinder wurden im ersten Verfahren als äußerst glaubhaft angesehen. Die Mutter, die selbst alkoholkrank ist, wollte den Beschuldigten verteidigen und ein gutes Bild der Familienverhältnisse zeichnen. Der Angeklagte hatte die Anschuldigungen heruntergespielt oder ganz von sich gewiesen, berichtet die Zeitung.
Ein psychiatrisches Gutachten hatte bei dem Beschuldigten schwere psychische Störungen in Form von Pädophilie und Sadismus festgestellt, außerdem bestehe eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, weshalb die Staatsanwaltschaft eine stationäre Maßnahme gefordert hatte. Höchstwahrscheinlich bewirke eine Gefängnisstrafe alleine keine Änderung seines Verhaltens, so das Gutachten. Doch das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland lehnte die Maßnahme in erster Instanz ab, weil der Täter laut Gutachten nicht therapierbar sei.