Wegen Tunesiern

Paris will Schengen-Abkommen aufheben

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Frankreich sieht eine "systematische Schwäche an der Außengrenze".

Infolge der anhaltenden Zuwanderung von Tunesiern von Italien nach Frankreich zieht Paris die Möglichkeit in Aussicht, das Schengen-Abkommen zur freien Zirkulation von Personen vorläufig aufzuheben. Im Falle einer "systematischen Schwächestelle an den Schengen-Außengrenzen" müsse man die Möglichkeit einer Aufhebung des Schengen-Abkommens erwägen, hieß es laut französischen Medienberichten aus dem Elysée-Palast. Präsident Nicolas Sarkozy werde das Thema am kommenden Dienstag im Rahmen eines Treffens mit den italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi in Rom ansprechen.

In Italien sind in den abgelaufenen Wochen aufgrund der Revolutionen in Nordafrika tausende Migranten angekommen, vor allem aus Tunesien und Libyen. Die meisten Tunesier wollen nach Frankreich, wo sie Familienangehörige haben. Rom hat beschlossen, alle vor dem 5. April angekommenen Tunesier mit Schengen-Visa auszustatten, was in Paris heftige Proteste hervorrief.

Zwei Dutzend Tunesier nach Italien zurückgeschickt
Unterdessen haben die französischen Behörden am heutigen Freitag rund zwei Dutzend aus dem italienischen Ventimiglia kommende Tunesier wieder nach Italien zurückgeschickt, weil sie zwar über Schengen-Visa, aber nicht über die nötigen Geldmittel verfügten. Die Migranten wurden laut französischen Medienberichten in Nizza angehalten und dann in ein Sammellager nach Nimes gebracht. Von dort wurden sie nach zwei Tagen an die italienische Grenze zurückgebracht.

In Ventimiglia, der ersten Stadt nach der französischen Grenze, wurden die Tunesier nach einigen Routinekontrollen wieder auf freien Fuß gesetzt. Inoffiziellen Informationen zufolge befinden sich im Auffanglager in Nîmes noch weitere 150 Tunesier, die ebenfalls auf eine Rückführung warten. Das Schengen-Abkommen sieht vor, dass Migranten für die Dauer ihres Aufenthalts über 62 Euro pro Tag verfügen müssen. Werden sie von jemandem beherbergt, so reichen 31 Euro. Andernfalls werden sie in das erste Schengen-Land zurückgeführt, in das sie Fuß gesetzt haben.

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