Strafe aufgehoben

Richter: Pinkeln in den See ist erlaubt

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60 Euro Strafe soll ein Mann zahlen, weil er sich in der Nacht in die Ostsee erleichtert hatte.

Ein Richter mit Verständnis für gewisse Bedürfnisse: Die Geschichte beginnt an einem heißen Sommerabend im Juli des Vorjahres. Eine Gruppe junger Menschen trifft sich am Ostsee-Strand von Travemünde (gehört zu Lübeck, Deutschland).

Drei Kontrolleure erwischen Wildpinkler

Man feiert und trinkt - wie es eben so ist.  Um genau 0.36 Uhr verspürt einer der Männer einen starken Drang, den er nicht lange unterdrücken kann. Er bewegt sich 20 Meter weg von seinen Freunden, öffnet seine Hose und erleichtert sich in die Ostsee.

Als er die Hose wieder schließt, leuchten gleich drei Taschenlampen auf ihn. Erwischt! Drei Kontrolleure ertappen ihn, der Mann bekommt einen Strafzettel über 60 Euro.

  • Der Wildpinkler protestiert, meint, er habe kein Verbrechen begangen. Er zieht vor das Amtsgericht.
  • Jetzt - ein Jahr später - kommt das Urteil: Freispruch! Begründung des Richters:
  • In der Dunkelheit ist kein Schamgefühl verletzt worden
  • Männer als Wildpinkler sind nichts Außergewöhnliches
  • Auch Wanderer, Jäger, etc. müssen mal in der Natur
  • Außerdem, so der Richter: "So ist das bei uns an der Küste!"
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