Zwei Briten und ein Marokkaner verurteilt

Todesstrafe für drei freiwillige Ukraine-Kämpfer in Donezk

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Haben laut russischer Nachrichtenagentur für ukrainische Armee gekämpft - Ernst-Dziedzic (Grüne) spricht  von ''völkerrechtlichem Dammbruch''.

Donezk/Moskau/London. Das Oberste Gericht der separatistischen Donezker Volksrepublik (DVR) hat drei ausländische Kämpfer in den Reihen der ukrainischen Streitkräfte als Söldner zum Tode verurteilt. Die Todesstrafe werde für "alle Verbrechen zusammengenommen" verhängt, heißt es laut der russischen Nachrichtenagentur Tass in der Urteilsbegründung. Bei den Angeklagten handelt es sich um zwei Briten und einen Marokkaner. Sie können innerhalb eines Monats gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

Der Prozess gegen die drei Männer hatte am Mittwoch unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit begonnen. Ihnen werden Handlungen zur gewaltsamen Machtergreifung vorgeworfen. Laut Gericht haben die Angeklagten "ihre Schuld gestanden". Einer der Männer habe zudem "zugegeben, in Terroranschlägen geschult worden zu sein".

Die beiden Briten waren Mitte April in der südostukrainischen Hafenstadt Mariupol von prorussischen Kräften gefangen genommen worden. Beide hatten laut Medienberichten schon vor dem Krieg in der Ukraine gelebt und auch dort geheiratet.

Kämpften auf der Seite der ukrainischen Armee

Nach dem russischen Einmarsch kämpften sie auf der Seite der ukrainischen Armee. Die russische Führung hatte allerdings in der Vergangenheit mehrfach erklärt, Ausländer generell als Söldner zu betrachten. Sie würden nicht als Kombattanten gelten und auf sie würden auch nicht die internationalen Gesetze zum Schutz von Kriegsgefangenen angewendet, drohte jüngst der Sprecher des russischen Verteidigungsministeriums, Igor Konaschenkow.

In Russland gilt ein Moratorium auf die Todesstrafe. In den Separatistenrepubliken gilt dieses Moratorium hingegen nicht. Laut Medienberichten könnte die Hinrichtung durch Erschießen vollzogen werden.

Für die außenpolitische Sprecherin der Grünen, Ewa Ernst-Dziedzic, bedeutet das Urteil einen "völkerrechtlichen Dammbruch". Alle Kriegsgefangenen seien ungeachtet ihrer Nationalität nach den Genfer Abkommen zu behandeln, konstatierte sie.

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