Gehalts-Schock
Dubai-Urlauber sitzen fest: Jetzt droht ihnen Lohn-Ausfall
Der Krieg im Nahen Osten sorgt für massive Probleme im Flugverkehr. Immer wieder wird der Luftraum in der Region gesperrt. Flüge werden gestrichen oder stark eingeschränkt. Dadurch sitzen zahlreiche Reisende weiterhin in Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten fest und können ihre Rückreise nicht wie geplant antreten.
Für viele bedeutet das auch: Sie fehlen ungewollt am Arbeitsplatz – mit möglichen Folgen für ihr Einkommen.
Kein Anspruch auf Lohn
Wenn Arbeitnehmer wegen solcher Umstände nicht arbeiten können, entfällt in vielen Fällen auch das Recht auf Bezahlung, erklärt Rechtsexpertin Dr. Oberthür. Grundsätzlich gilt: Wird keine Arbeitsleistung erbracht, besteht in vielen Fällen auch kein Anspruch auf Lohn. Wer also aufgrund der Situation im Ausland feststeckt und deshalb nicht arbeiten kann, muss möglicherweise damit rechnen, für diese Zeit kein Geld zu bekommen.
Urlaub oder Überstunden
Weitere Urlaubstage oder der Abbau von Überstunden sind nur möglich, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf einigen. Weder kann der Arbeitgeber zusätzliche Urlaubstage festlegen, noch haben Beschäftigte automatisch Anspruch darauf.
Ausnahme bei Dienstreisen
Eine wichtige Ausnahme kann es aber geben: Wenn Arbeitnehmer wegen einer Dienstreise im Ausland festsitzen. In diesen Fällen könne das Risiko beim Arbeitgeber liegen. Dann wäre laut der Juristin auch ein Anspruch auf weitere Lohnfortzahlung denkbar.
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