Finderlohn

Anwalt vom Ötzi-Finder will 250.000 Euro

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Der Anwalt des mittlerweile verstorbenen Ötzi-Entdeckers Helmut Simon erwartet von der Südtiroler Provinzregierung einen Finderlohn.

Dieser soll zwischen150.000 und 250.000 Euro betragen. "Wenn wir uns in der Mitte treffen, wäre das in Ordnung", sagte der Nürnberger Anwalt Georg J. Rudolph.

Gerichtskosten müssen geklärt werden
Wichtig sei für seine Mandanten, dass dabei auch die Frage der Kosten des seit 15 Jahre laufenden Gerichtsverfahrens geklärt werde, betonte er. Sollte Südtirol nicht zur Übernahme der Prozesskosten bereit sein, müsste der Betrag etwas höher ausfallen. Rudolph vertritt die Angehörigen des 2004 gestorbenen Finders der Gletschermumie, Helmut Simon aus Nürnberg.

Außergerichtliche Einigung
Nach eigenen Angaben hat sich der Anwalt bei mehreren Gesprächen im vergangenen Sommer mit dem Südtiroler Landeshauptmann Alois Durnwalder auf eine außergerichtliche Einigung verständigt. "Wir sind uns einig, das juristische Kriegsbeil zu begraben", sagte Rudolph.

Durnwalder habe zugesichert, der Witwe des Ötzi-Finders einen Entdecker-Lohn in sechsstelliger Höhe zu bezahlen. "Noch keine Einigung gibt es über die genaue Höhe der Summe", sagte der Anwalt. Darüber solle noch in den kommenden Wochen verhandelt werden. Auf jeden Fall wolle Durnwalder die Einigung noch vor dem 26. Oktober bekanntgeben. An diesem Tag wird in Südtirol gewählt.

Hohe Einnahmen durch Vermarktung
Der Nürnberger Anwalt begründete seine Finderlohn-Forderung mit den hohen Einnahmen, die in Südtirol mit der Vermarktung der Gletschermumie erwirtschaftet würden. "Südtirol ist eine wohlhabende Provinz. Da kann sie auch mal die Nachfahren jenes Mannes finanziell unterstützen, der mit dem Fund die Voraussetzungen für den Ötzi-Boom geschaffen hat", sagte Rudolph. Allein das Ötzi-Museum in Bozen habe acht bis neun Millionen Euro gekostet. Es locke jährlich zahllose Touristen auch aus Deutschland an.

Vor 17 Jahren entdeckt
Simon hatte Ötzi vor 17 Jahren bei einer Bergwanderung in den Ötztaler Alpen entdeckt. Später hatte er neben der Anerkennung als Finder der Gletschermumie auch einen Finderlohn gefordert und dabei mehrere italienische Gerichte bemüht. Der Fall sollte demnächst vor dem Kassationsgericht in Rom verhandelt werden.

Der Anwalt der Simon- Witwe hatte in der Vergangenheit wiederholt Interesse an einer gütlichen Einigung über den Finderlohn bekundet. "Die psychische und emotionale Belastung für meine Mandantin ist sehr groß", hatte Rudolph bereits vor zwei Jahren erklärt. Helmut Simon war im Oktober 2004 im Alter von 67 Jahren bei einer Bergwanderung in den österreichischen Alpen ums Leben gekommen.

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