In dem Schreiben, ds dem Gericht jetzt vorliegt, wird die Immunität Gottes vor der irdischen Gerichtsbarkeit geltend gemacht.
Nach der Strafanzeige gegen Gott im US-Staat Nebraska ist beim zuständigen Bezirksgericht eine Erwiderung eingegangen. Das mit "Gott" unterzeichnete Schreiben sei plötzlich auf seinem Schreibtisch gewesen, sagte am Donnerstag der Justizangestellte John Friend vom Bezirksgericht in Omaha.
Ziel der Klage: Einstweilige Verfügung gegen Gott
Kläger in
dem eigenwilligen Verfahren ist Senator Ernie Chambers vom Parlament in
Nebraska. Er beschuldigt Gott, für terroristische Drohungen verantwortlich
zu sein, Angst zu verbreiten und "unter Abermillionen von Erdbewohnern Tod,
Zerstörung und Terror" verbreitet zu haben. Gott habe Wirbelstürme,
Überschwemmungen und Tornados verursacht, erklärte der bekennende Agnostiker
- diese Menschen lassen es im Unterschied zu Atheisten offen, ob es Gott
gibt oder nicht. Als Ziel der Klage gab Chambers eine Einstweilige Verfügung
gegen Gott an.
Gott genießt Immunität
In der dem Gericht jetzt
vorliegenden Erwiderung wird geltend gemacht, dass der Beklagte Immunität
gegenüber der irdischen Gerichtsbarkeit genieße. Auch wird die Zuständigkeit
des Bezirksgerichts bestritten. Doch wenn man Gott für Unterdrückung und
Leid verantwortlich mache, werde ein wichtiger Gesichtspunkt missachtet:
"Ich habe Mann und Frau mit freiem Willen geschaffen, und neben dem
Versprechen eines unsterblichen Lebens ist der freie Wille mein größtes
Geschenk für euch." In dem Schreiben werde der Erzengel Michael als Zeuge
angeführt, erklärte der Justizangestellte Friend.
Will auch abstruse Seiten des amerikanischen Rechtssystems aufzeigen
Neben
dem Dokument von unbekannter Herkunft wurde die Akte in dem Fall um eine
weitere Erwiderung bereichert, die eine Kanzlei in Texas als Absender
angibt. Die Gerichtsbarkeit kann nun ihren Gang gehen. Chambers betonte, er
nehme die Strafanzeige ernst, wolle damit aber auch die abstrusen Seiten der
amerikanischen Justiz sichtbar machen, in der jeder jeden verklagen könne.