Argentiniens Ex-Präsidentin Isabel Peron lebt seit 1981 in Spanien. Argentinien will sie vor Gericht stellen - die ehemalige First Lady wehrt sich.
Die frühere argentinische Präsidentin Isabel Peron hat sich am Montag vor einem spanischen Gericht gegen die von Argentinien beantragte Auslieferung gewehrt. Die Anwälte der 77-Jährigen argumentieren, Peron könne nicht ausgeliefert werden, da sie inzwischen die spanische Staatsbürgerschaft besitze. In vorherigen Verhandlungen hatten sie den schlechten Gesundheitszustand sowie das hohe Alter ihrer Mandantin als Grund genannt, die Auslieferung zu verweigern.
Urteil kommende Woche
Die für den Fall zuständige Audiencia
Nacional, Spaniens oberste Strafverfolgungsbehörde, werde innerhalb der
kommenden Woche ein Urteil fällen, hieß es am Montag aus Justizkreisen. Die
letzte Entscheidung liegt bei der spanischen Regierung.
Die Auslieferung Perons wurde von der argentinischen Justiz wegen des Verschwindens eines Oppositionellen und der Inhaftierung eines Minderjährigen im Februar 1976 beantragt. Gegen Peron liegt noch ein zweiter Auslieferungsantrag wegen Komplizenschaft bei den Aktivitäten der Bewegung Triple A vor. Diese paramilitärische Organisation soll für 1500 Morde verantwortlich sein, die in den 70er Jahren in Argentinien verübt wurden.
Hausarrest
Die 75-jährige Peron, Witwe des 1974 verstorbenen
Präsidenten Juan Peron und nach dessen Tod bis zum Militärputsch am 24. März
1976 Staatschefin Argentiniens, lebt seit 1981 in Spanien. Aufgrund eines
von der argentinischen Justiz ausgestellten internationalen Haftbefehls war
sie im Jänner 2007 in ihrem Haus bei Madrid festgenommen, wegen ihres hohen
Alters wenig später aber unter Hausarrest gestellt worden. Im Moment muss
sie sich alle zwei Wochen auf einem Polizeirevier melden.