Sexting

Keine Klage gegen Mädel mit Nacktfotos

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"Sexting" erfreut sich in den USA größter Beliebtheit. Damit ist das Versenden von erotischen Fotos per handy unter Jugendlichen gemeint. Ein Mädchen muss jetzt vielleicht wegen Kinderpornos ins Gefängnis.

Ein Richter im US-Bundesstaat Pennsylvania hat drei Teenager vor einer Anklage wegen Kinderpornografie bewahrt, nachdem sie Fotos von sich in beinahe unbekleidetem Zustand über ihre Mobiltelefone verschickt hatten. Die 13-jährigen Mädchen haben damit keinen Gesetzesverstoß begangen. Die Aufnahmen seien nicht "illegal" gewesen. Die Schülerinnen könnten daher nicht, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zu einem Verhaltenstraining verdonnert oder gar wegen der Verbreitung von Kinderpornografie belangt werden.

Lehrer hatten die Bilder im Oktober auf den Handys mehrerer Schüler entdeckt. Darauf war eines der Mädchen oben ohne zu sehen, zwei weitere waren nur mit einem BH bekleidet. Ein Staatsanwalt fand die Fotos "provozierend" und ordnete den fünfwöchigen Kurs und einen Drogentest an. Sollten sich die Mädchen nicht darauf einlassen, werde er sie wegen der Verbreitung von Kinderpornografie anklagen. Die Eltern wandten sich daraufhin selbst an das Gericht.

Das sogenannte "Sexting", das Aufnehmen und Verschicken von Nacktfotos über das Handy, ist bei US-Teenagern offenbar äußerst beliebt. Laut einer Umfrage haben bereits 20 Prozent der Jugendlichen Fotos verschickt, auf denen sie mehr oder weniger unbekleidet sind.

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