Ein Polizist ist am Mittwoch im Zusammenhang mit den Ausschreitungen im Herbst 2006 vom Rat des Budapester Militärgerichtes in erster Instanz zu einer Gefängnisstrafe von 20 Monaten verurteilt worden, das Urteil wurde auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt.
Dabei handelt es sich um das erste Urteil gegen einen jener 13 Polizisten, gegen die wegen vermeintlich brutalem Vorgehen gegen Demonstranten Anklage erhoben wurde. Der Polizist der Elite-Ordnungstruppe (Rebisz) hatte laut Urteil am 23. Oktober 2006 bei der Zerstreuung der Massen nach einer Großdemonstration einem zu Boden gezwungenen und gefesselten Mann einen Finger gebrochen.
Degradiert
Bei dem Verfahren unbekannt gebliebene weitere
Polizisten hätten dem Mann weiters ein Bein gebrochen. Der verurteilte
Polizist wurde degradiert. Während die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil
Berufung einlegte und die tatsächliche Gefängnisstrafe fordert, drängt die
Verteidigung den Freispruch des Verurteilten.
Verfahren auch gegen Demonstranten
Gegen den klagenden
Demonstranten war ebenfalls ein Verfahren wegen Ordnungsstörung eingeleitet
worden, was jedoch durch ein Bezirksgericht mit der Begründung eingestellt
wurde, der Mann hätte keine Ordnungswidrigkeiten begangen. Nach den
Ausschreitungen am 23. Oktober, dem 50. Jahrestag der Revolution, waren
gegen rund 300 Personen Verfahren eröffnet worden.