Sterbehilfe

Spanierin (25) erhielt Todesspritze nach Gruppenvergewaltigung

Spanien debattiert über den Sterbehilfefall einer 25-Jährigen. Die seit einem Suizidversuch querschnittsgelähmte Noelia Castillo hat am Donnerstagabend eine tödliche Injektion erhalten. 

"Ich will jetzt gehen und aufhören zu leiden - das war's", kündigte sie in einem aufsehenerregenden TV-Interview des Senders Antena 3 an, wie Kathpress meldet. Die Prozedur fand nach langem Rechtsstreit in einem Pflegeheim in Barcelona statt.

Vor allem der Vater versuchte mit Hilfe der Organisation Abogados Cristianos (Christliche Anwälte) bis zuletzt, seine Tochter durch rechtliche Intervention am Leben zu halten. Doch sowohl die spanischen Gerichte als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wiesen die Beschwerden letztlich zurück. Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung stand die Frage, ob Noelia Castillo tatsächlich entscheidungsfähig war.

In dem Interview bekräftigte sie, dass sie seit Jahren unter Schmerzen leide und ihrem Leben endlich ein Ende setzen wolle. Castillo wuchs in schwierigen familiären Verhältnissen auf und lebte zeitweise unter staatlicher Obhut in einem Jugendheim. 2022 wurde sie Opfer einer Gruppenvergewaltigung durch minderjährige Täter. Es folgte ein gescheiterter Suizidversuch; seitdem sitzt sie im Rollstuhl. 2024 beantragte sie erstmals Sterbehilfe bei den zuständigen Behörden.

Kritik an liberalem Sterbehilfegesetz

Der Fall hat weit über Spanien hinaus Anteilnahme, aber auch Kritik an der von der sozialistischen Regierung 2021 eingeführten Sterbehilferegelung ausgelöst. Die katholische Kirche sprach am Donnerstag von institutionellem Versagen. Die Spanische Bischofskonferenz erklärte: "In diesem Fall stehen wir nicht vor einer unheilbaren Krankheit, sondern vor tiefen Wunden, die Aufmerksamkeit, Behandlung und Hoffnung erfordern." Eine Todesspritze sei keine medizinische Behandlung, sondern ein "bewusster Bruch des Fürsorgebands und eine gesellschaftliche Niederlage".

Seit 2021 sind in Spanien sowohl Tötung auf Verlangen als auch Beihilfe zum Suizid erlaubt. Die Kosten trägt die staatliche Krankenkasse. Damit Ärzte entsprechend handeln können, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: Patienten müssen volljährig und im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten sein. Sie müssen an unheilbaren Krankheiten oder schweren chronischen Behinderungen leiden, die mit anderen Mitteln nicht gemildert werden können und mit "nicht hinnehmbaren Schmerzen" verbunden sind.

Die "Christlichen Anwälte" argumentieren indes, dass die entscheidende Ursache des Leidens im Falle Castillo in einer psychischen Erkrankung liege. "Der Staat hat die Pflicht, betroffene Menschen vor Suizidgefahr zu schützen", so die Organisation.

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