Weil er einen Fahrgast "Arschgeige" genannt hat, will die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) einem Trambahn-Fahrer kündigen.
Die Stadtwerke München (SWM) dazu: Dieser Ton sei aus Sicht von MVG und SWM nicht gesellschaftsfähig und könne gerade gegenüber Kunden nicht akzeptiert werden.
"Der Ton macht die Musik"
Aus diesem Grunde werde die
Kündigung angestrebt, nicht aber wegen des oberbayerischen Dialektes des
Mannes. Dieser sei bei der MVG nicht verboten, "aber der Ton macht die
Musik". Die MVG unterscheide nicht zwischen Dialekt und Hochdeutsch, sondern
zwischen höflich und unhöflich.
Dutzen verboten
Nach dieser Maßgabe dürften Fahrgäste natürlich
auch nicht geduzt werden, das sei ausdrücklich verboten. Derbe, beleidigende
Ausdrücke seien erst recht fehl am Platz. "Die MVG erwartet von ihren
Fahrern deutliche Auskünfte und Ansagen. Das muss nicht verpflichtend auf
Hochdeutsch sein, aber - und das ist das Entscheidende - klar verständlich
für jedermann", hieß es weiter in der Mitteilung.
Dem Fahrer mit Schlägen gedroht
Der Ausdruck "Arschgeige"
soll im Streit mit einem Fahrgast gefallen sein, der verbotswidrig ein
Fahrrad in der Tram mitnehmen wollte und dem Fahrer schließlich sogar
Schläge angedroht haben soll.