Lissabon

Die Eckpunkte des EU-Reformvertrages

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Fixer Ratspräsident, kleinere Kommission, eingeschränktes Veto: Lesen Sie hier die Eckpunkte des EU-Reformvertrages.

Bürgerrechte in Zukunft einklagbar
Im neuen EU-Vertrag ist erstmals die Grundrechtscharta verankert. Diese ergänzt mit 54 Artikeln die Europäische Menschenrechtskonvention. Nun sind im Vertrag soziale Rechte festgeschrieben, die unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung oder in einer globalisierten Arbeitswelt in Gefahr geraten waren. So sind etwa der „Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung“ oder das „Recht auf angemessene Arbeitsbedingungen“ festgeschrieben. Auch der „Schutz von personenbezogenen Daten“ findet Eingang in die Charta und damit in den Vertrag. Wer ein Recht verletzt sieht, kann beim Europäischen Gerichtshof klagen. Diesem ist auch die konkrete Auslegung der oft schwammigen Formulierungen überlassen.

Verkleinerte Kommission mit mehr Handlungsfähigkeit
Eine Union mit 27 Mitgliedsstaaten verlangt eine straffere Organisation. Deswegen kann nicht mehr jeder Staat einen Kommissar stellen, sondern nur noch zwei Drittel der Mitglieder, was derzeit eine Anzahl von 18 Kommissaren ergibt. Diese müssen ihre Gesetze auf Verlangen des Parlaments künftig begründen können.

Parlament mit weniger Sitzen aber mehr Mitsprache
Erstmals erhält das Parlament Mitsprache in den Bereichen Inneres und Justiz. Wie die Kommission wird es verkleinert. Es umfasst nur noch 750 statt bisher 785 Sitze. Italien verlor dabei überproportional viele Sitze, wogegen es sich heftig wehrte.

Weniger Einstimmigkeit, mehr Mehrheits-Beschlüsse
Prinzip der „Doppelten Mehrheit“. Ab 2014 gilt mit einer Übergangsfrist bis 2017 das Prinzip der „Doppelten Mehrheit“. Danach erfordern EU-Beschlüsse im Ministerrat eine Mehrheit von 55 Prozent der Staaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung umfassen.

Direkte Demokratie durch europaweite Volksbegehren
Ein echtes neues Bürgerrecht ist die Möglichkeit zu einem EU-weiten Volksbegehren. Wird es von mindestens einer Million Europäern unterzeichnet, sollte sich die Kommission mit dem Anliegen befassen. Sie ist dazu allerdings nicht verpflichtet.

Reform-Vertrag erschwert Beitritt der Türkei
Mit dem Reform-Vertrag sollte auch das Beitritts-Prozedere der nächsten Kandidaten erleichtert werden. Kroatien soll bereits um 2010 beitreten. Dauerbrenner bleibt der Beitritt der Türkei: Durch die Grundrechtscharta wird dieser erschwert.

Neuer Job für Staatsmänner: Ratspräsident der EU
Der europäische Rat wählt einen Vorsitzenden, der für zweieinhalb Jahre im Dienst bleibt. Dieser soll EU-Gipfel und Treffen mit Drittstaaten vorbereiten und nur als Vertreter der EU wahrgenommen werden. Der halbjährlich rotierende Ratsvorsitz soll dennoch bestehen bleiben. Als mögliche „Mr. EU“ werden ehemalige Staatsmänner wie der britische Ex-Premier Tony Blair oder der frühere deutsche Außenminister Joschka Fischer gehandelt.

Eine Stimme der Außenpolitik: Der Hohe Repräsentant
Momentan haben sowohl der EU-Außenbeauftragte Javier Solana als auch die österreichische EU-Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner außenpolitische Kompetenzen. In Zukunft wird der Job zusammen gelegt. Ferrero-Waldner bleibt noch bis 2009 im Amt. Als künftiger „Hohe Repräsentant für die Außenpolitik“ wird Solana gehandelt. Nach einer Umfrage erwarten 88 Prozent der Bürger, dass die EU selbstbewusst mehr außenpolitische Verantwortung übernimmt – etwa im schwelenden, neuen „Kalten Krieg“ zwischen Russland und den USA. Weitere Herausforderungen: Die Schaffung einer EU-Armee und die Lösung des Energie-Konflikts mit Russland.

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