Empfehlung

EU für Beitritt Mazedoniens

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Seit 2005 hat Mazedonien Kandidatenstatus.

Mazedonien rückt näher an die Europäische Union. Die EU-Kommission empfahl am Mittwoch die Aufnahme konkreter EU-Beitrittsgespräche mit dem Balkan-Land. Dies geht aus dem jährlichen Fortschrittsbericht der EU-Kommission zum Westbalkan und der Türkei hervor, den Erweiterungskommissar Olli Rehn am Mittwoch in Brüssel vorlegte. Rehn attestierte Mazedonien überzeugende Fortschritte.

Mazedonien hat zwar seit 2005 offiziellen EU-Kandidatenstatus, aber bisher noch nicht mit der EU über den Beitritt verhandelt. Über die Empfehlung der EU-Kommission entscheiden die 27 EU-Staaten. Als Hindernis für Skopje gilt weiter der ungelöste Namensstreit mit Griechenland. Athen sieht im Namen "Republik Mazedonien" einen Gebietsanspruch auf seine gleichnamige Provinz. In die UNO wurde das Land unter dem vorläufigen Namen "Frühere Jugoslawische Republika Mazedonien" (FYROM) aufgenommen.

Kroatien macht Forschritte
Der Bericht der EU-Kommission bescheinigt Kroatien deutliche Fortschritte. Die technischen Beitrittsgespräche würden sich "der Endphase nähern", heißt es in dem Bericht. Der Grenzstreit zwischen Slowenien und Kroatien habe die EU-Beitrittsverhandlungen verzögert. Die EU-Kommission gegrüßt in dieser Hinsicht den jüngsten Fortschritt, bekräftigt aber: "Bilaterale Fragen sollen die Beitrittsverhandlungen nicht aufhalten."

Kroatien selbst habe in einigen Bereichen nicht jenen Fortschritt erreicht, den der Fahrplan der EU-Kommission vorgesehen hätte, heißt es weiter. Dies betreffe insbesondere die Eröffnung der Verhandlungskapitel "Justiz und Grundrechte" sowie "Wettbewerb" und den Abschluss der Verhandlungen von Kapiteln wie "Verkehr".

Auch der Türkei attestiert die EU-Kommission Fortschritte, etwa bei der Normalisierung ihrer Beziehungen zu Armenien. Allerdings listet der Bericht auch anhaltende Defizite der Türkei im Grundrechtsbereich und im Verhältnis zu Zypern auf. So heißt es etwa: "Die vollständige Achtung und der Schutz von Sprache, Kultur und Grundrechten im Einklang mit europäischen Standards ist noch nicht voll erfüllt." Anschuldigungen betreffend Folter und Misshandlung and die Straffreiheit der Täter "geben weiter Anlass zur Sorge".

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