Zahnpasta, Rasierschaum und Co dürfen nur noch in 100 Milliliter-Behälter mit an Bord eines Flugzeugs. Die Regelung ist in der EU heftig umstritten.
Das EU-Parlament will die jetzige Regelung zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck bei Flügen zu Fall bringen. Die EU-Kommission wurde von den Europaabgeordneten am Mittwoch in Straßburg aufgefordert, die im November 2006 eingeführten Sicherheitsvorschriften zu überprüfen und zu kippen, sollten keine neuen Fakten den Sicherheitsgewinn dieser Maßnahme vorgelegt werden.
Umstrittene Regelung
Die Regel, wonach Flugpassagiere Getränke,
Zahnpasta oder Rasierschaum nur noch in 100-Milliliter-Behältern in geringer
Anzahl an Bord bringen dürfen, ist seit Monaten umstritten. Der
SPÖ-Europaabgeordnete Jörg Leichtfried verteidigte die Regelung, wobei er
hinzufügte, dass Mängel behoben werden sollte. Er sei aber gegen eine
generelle Aufhebung. "Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass die
Regelung ihre Ziele nicht erreicht und die erzielten Sicherheitsgewinne
nicht im Verhältnis mit dem Aufwand stehen, ist eine völlige Abschaffung,
wie es von konservativer Seite gefordert wird, möglich. Allerdings halte ich
das für eher unwahrscheinlich, denn oberste Priorität muss weiterhin die
Sicherheit der Flugpassagiere haben".
Dem hielt der ÖVP-Europaabgeordnete Reinhard Rack entgegen, dass es bisher nichts als Chaos für die Bürger gegeben habe. Einen Sicherheitsgewinn habe es bisher nicht gegeben. Für Rack hat das EU-Parlament mit seiner Entschließung klar gemacht, dass es sich bei der sogenannten "Plastiksackerlregelung" nur um eine überflüssige Alibimaßnahme handle.
Ein konkreter Zeitpunkt oder eine Frist für die Überprüfung liegt nicht vor. Die Entschließung des EU-Parlaments fordert lediglich die EU-Kommission auf, die Verordnung zum Mitführen von Flüssigkeiten im Flugzeug "dringend und fortlaufend" zu überprüfen, da der dringende Verdacht bestehe, dass die durch die Verordnung hervorgerufenen Kosten nicht im Verhältnis zu dem Mehrwert stehen, der durch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen erreicht werden soll.
Kommission hält an Verbot fest
Die EU-Kommission hält an dem
Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck von Flugpassagieren fest.
Verkehrskommissar Jacques Barrot wies die Forderung des EU-Parlaments nach
einer Lockerung der Regelung am Mittwoch zurück. Solange diese Einschränkung
die einzige Möglichkeit sei, um auf die Bedrohung durch Flüssigsprengstoff
zu reagieren könne das Verbot nicht aufgehoben werden. "Eine Aufhebung ohne
Alternativen wäre ein Risiko, dem ich die Passagiere nicht aussetzen will",
betonte Barrot in einer Pressemitteilung.
Die Kommission sei sich der gelegentlichen Behinderungen für die Passagiere bewusst, so der Kommissar. Die jüngsten Ereignisse in Dänemark und Deutschland zeigten aber, dass die Terrorbedrohung in Europa eine Realität bleibe und die Terroristen weiter nach neuen Mitteln und Techniken der Zerstörung suchen. Angesichts dieser Bedrohungen dürfe sich Europa "keine Zeichen der Schwäche" erlauben. Die Aufmerksamkeit und die Präventivmaßnahmen müssten sogar noch verschärft werden.
Die Kommission überarbeite regelmäßig die Sicherheitsbestimmungen und forsche auch nach neuen Methoden zum Aufspüren von gefährlichen Flüssigkeiten. Sobald es zufriedenstellende Ergebnisse gebe, werde sei reagieren.