Einigung in Brüssel
EU-weite Strafregister-Datenbank kommt
Bisherige Vorstrafen von EU-Bürgern werden künftig in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union bei neuen Gerichtsverfahren berücksichtigt.
Auf einen entsprechenden Rahmenbeschluss einigten sich die EU-Justizminister am Montag in Brüssel, wie die finnische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.
Die finnische Justizministerin Leena Luhtanen sprach von einem "wichtigen Schritt", der eine Gleichbehandlung von Straftätern in der gesamten EU sicherstellen soll. "Dieser Rahmenbeschluss bringt einen echten Mehrwert, denn bisher berücksichtigen die Gerichte in den Mitgliedstaaten üblicherweise keine vom Ausland überlieferten Entscheidungen."
Die Einstufung nach Vorstrafe in einem anderen EU-Staat erfolgt nach den unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen der EU-Staaten. Grundsätzlich soll eine Straftat im EU-Ausland genauso schwer wiegen wie im Land, in dem ein neues Gerichtsverfahren stattfindet.
Europaweite Strafregister-Datenbank
Damit die Gerichte in anderen
EU-Staaten von den Vorstrafen erfahren, wird eine EU-weite elektronische
Datenbank aufgebaut. Die Beratungen dafür sollen in der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft im nächsten Halbjahr fortgesetzt werden. "Die
gemeinsame Vereinbarung, die wir erzielt haben bilden eine Grundlage, um im
positiven Geist einen weiteren Rahmenbeschluss über den Austausch von
Strafregistern vorzubereiten", sagte Luhtanen.
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