Protest gegen Abschiebung:

Französischer Bäcker für Lehrling im Hungerstreik

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Bäcker Stéphane Ravacley will die Abschiebung seines Lehrlings nach Guinea verhindern. Eine Petition mit über 235.000 Unterzeichnern und mehrere Prominente unterstützen seine Aktion.

Paris - Der Hungerstreik eines Bäckers sorgt in Frankreich für Aufsehen: Stéphane Ravacley aus Besançon protestiert damit gegen die Abschiebung seines Lehrlings ins westafrikanische Land Guinea. Den 18-jährigen Laye Fodé Traoré will er nach dessen Lehraschluss nämlich übernehmen. "Ich kämpfe gerade dafür, dass der Bub in Frankreich bleibt und französische Papiere bekommt", sagte er dem Online-Magazin "Brut". Er sei seit dem 3. Jänner im Streik und wolle bis zum 26. Jänner durchhalten.

An diesem Tag solle über den Einspruch des 18-jährigen Lehrlings gegen die Ausweisung entschieden werden. Auch Prominente wie Schauspielerin Marion Cotillard ("La vie en rose"), Ex-Umweltminister Nicolas Hulot oder Schauspieler Omar Sy ("Ziemlich beste Freunde") setzen sich für den Lehrling ein. In einem offenen Brief an Präsident Emmanuel Macron heißt es: "Sie können nicht so unsensibel gegenüber der Tatsache bleiben, dass ein französischer Bürger seine Gesundheit aufs Spiel setzt, um die humanistischen Grundsätze - Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit - zu verteidigen."

Bäckerlehrling kam mit Schlauchboot übers Mittelmeer

Eine Online-Petition für den 18-Jährigen wurde mehr als 235.000 Mal unterzeichnet. Demnach ist der Bäckerlehrling in Guinea geboren, flüchtete über Mali und Libyen und überquerte dann im Alter von 16 Jahren das Mittelmeer mit einem Schlauchboot. Schließlich landete er als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in Frankreich. Ravacley zufolge arbeitet er seit September 2019 in seiner Backstube. Er soll ausgewiesen werden, weil er mittlerweile volljährig ist.

"Im Prinzip sollte das so nicht passieren", zitierte die Nachrichtenagentur AFP Arbeitsministerin Elisabeth Borne. "Wenn wir unbegleitete Minderjährige aufnehmen, die eine Ausbildung absolvieren, können sie (...), wenn alles gut gelaufen ist, weiter in Frankreich arbeiten." Dieser Fall sei allerdings besonders. Nach Angaben seiner Anwältin ist die Präfektur der Ansicht, dass die Ausweispapiere des Mannes nicht authentisch sind

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