Streit gibt es noch zwischen Rom und Krakau um die Feierlichkeiten.
Johannes Paul II. (1920-2005) soll im kommenden Frühjahr seliggesprochen werden. Nach Angaben der römischen Tageszeitung "La Repubblica" könnte die Seligsprechung bereits im April 2010, am fünften Todestag des polnischen Papstes, erfolgen. Auch im Marienmonat Mai könnte die Seligsprechung stattfinden.
Vertreter der vatikanischen Heiligsprechungskongregation und der Diözese Rom äußerten sich jedoch nicht eindeutig zu den Medienspekulationen über die Seligsprechung von Johannes Paul. Ein Termin im April oder Mai 2010 scheine aber "ein bisschen früh", sagte der Relator des Verfahrens, P. Daniel Ols OP, am Montag laut Kathpress auf Anfrage der römischen Gemeinschaftsredaktion deutschsprachiger katholischer Nachrichtenagenturen.
"Noch viel zu tun"
"Es gibt noch viel zu tun", betonte
Pater Ols. Zunächst habe Papst Benedikt XVI. den heroischen Tugendgrad
seines Vorgängers offiziell festzustellen. Außerdem müsse der mehrere
Instanzen umfassende Wunderprozess positiv beendet werden. Ein Abschluss des
Verfahrens sei zwar grundsätzlich bis zum Frühjahr möglich. "Mir scheint es
aber schwierig", so der Dominikaner.
Aus dem Büro des zuständigen Postulators in der Diözese Rom - Msgr. Slawomir Oder - hieß es, man rechne für 2010 fest mit einer Seligsprechung von Johannes Paul II. Ein genauerer Zeitrahmen sei jedoch nicht bekannt.
Verfahren 2005 eröffnet
Mehr Einzelheiten über die
Seligsprechung erhoffen sich die Gläubigen bei der am kommenden Mittwoch in
Rom geplanten Vorstellung des Buches "Un papa che non muore" (Ein
Papst, der nicht stirbt) des Biografen von Johannes
Paul II, Gianfranco Svidercoschi. An der Buchvorstellung beteiligt sich
der Postulator im Seligsprechungsverfahren Wojtylas, Monsignore Slawomir
Oder, der wichtige Informationen über den Abschluss der Causa geben könnte.
Offiziell hat der Vatikan das Seligsprechungsverfahren für Johannes Paul II. im Juni 2005 in Rom eröffnet. Es wurde zunächst parallel in Rom und in Krakau geführt. Beobachter erwarteten damals eine Prozessdauer von drei bis sechs Jahren. Das bisher kürzeste Verfahren der Neuzeit war das für Mutter Teresa von Kalkutta (1910-1997), die 2003 seliggesprochen wurde, nur sechs Jahre nach ihrem Tod.
Fünfjahresfrist
Das Kirchenrecht schreibt normalerweise
eine Fünfjahresfrist zwischen dem Tod und dem Auftakt des Verfahrens vor.
Diese Frist setzte Benedikt XVI. für seinen Vorgänger außer Kraft. Schon
wenige Wochen nach seinem Amtsantritt kündigte er an, der
Seligsprechungsprozess könne unverzüglich beginnen.