Beschwerde bei EU

Kopftuch-Klägerinnen bekamen Recht

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Zwei türkische Lehrerinnen haben mit einer Beschwerde gegen das Kopftuchverbot in der Türkei vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte recht bekommen.

Die 41 und 42 Jahre alten Frauen hatten sich geweigert, während des Unterrichts das Kopftuch abzulegen und hatten erfolglos vor dem türkischen Staatsrat Berufung gegen ihre Entlassung aus dem Schuldienst eingelegt.

Der Staatsrat müsse sich mit der Berufung der Frauen befassen, befanden die Straßburger Richter am Dienstag und stellten einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren fest. Das Kopftuchverbot selbst war nicht Gegenstand der Beschwerde, nur die Möglichkeit einer Berufung vor dem Staatsrat.

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