Stopp gefordert

Merz widersetzt sich Gericht: Pocht auf Zurückweisungen an Grenze

In der deutschen Bundespolitik herrscht Wirbel rund um die Entscheidungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz. Jetzt widersetzt er sich sogar dem Verwaltungsgericht, das ihm einen Strich durch die Rechnung macht. 

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Zurückweisung von drei Somalis nach Polen nicht rechtens war - das sorgte für den ersten Paukenschlag gegen die neue Politik des Bundeskanzlers. 

Auch die Opposition pochte darauf, dass Merz die Zurückweisungen an der Grenze sofort stoppen solle. Dann kam die Entscheidung des Gerichts dazu. Jetzt der nächste Hammer in der Politik: Bundeskanzler Friedrich Merz kehrt nicht von seinem Asylkurs ab - und reagiert heute. 

Die Zurückweisungen an den deutschen Außengrenzen sollen weitergehen: „Bis die Lage an den Außengrenzen mithilfe von neuen europäischen Regeln deutlich verbessert ist, werden wir die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten müssen“, so der Kanzler. 

Wie die deutsche Bild-Zeitung berichtet, sagte Merz zum Urteil: „Wir haben gestern eine vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin gesehen, die die Spielräume möglicherweise noch einmal etwas einengt. Aber die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können.“ An EU-Recht werde man sich dennoch halten. 

Auch Dobrindt hält an Asyl-Kurs fest

Auch Innenminister Alexander Dobrindt hält an seinem Kurs in der Asylpolitik fest. Er sei überzeugt, "dass die Zurückweisungen in Einklang mit dem Recht sind", sagte der CSU-Politiker am Dienstag in Berlin. "Unserer Erkenntnis nach ist ein Hauptsacheverfahren anhängig", fügte er mit Blick auf die Eilentscheidung des Berliner Gerichts hinzu. Daher strebe die Bundesregierung eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. Es komme maßgeblich auf die Begründung einer Zurückweisung an.


Dobrindt betonte, er stelle eine Überforderung in Deutschland fest, etwa bei der Integrationsfähigkeit, der Unterbringung der Menschen, aber auch in Kitas, Schulen und im Gesundheitswesen. Demnach sei Artikel 72 des EU-Vertrages anwendbar. Dem Artikel zufolge sind in Notlagen Ausnahmen vom Dublin-Verfahren möglich.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung bestimmt, dass die Zurückweisung von drei Somaliern nach Polen Anfang Mai nicht rechtens gewesen sei. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte danach gesagt, die Zurückweisungen würden dennoch weitergehen, weil es sich um einen Einzelfall handle. Man strebe eine Entscheidung im Hauptverfahren an.

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