Oberster Gerichtshof

Putin darf bei Parlamentswahl kandidieren

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Eine dritte Amtszeit als Präsident ist verfassungsrechtlich unmöglich. Putin bleibt aber trotzdem ein politisches Schwergewicht - voraussichtlich als Premier.

In Russland ist die oppositionelle Union der Rechten Kräfte bzw. Union der Gerechten Kräfte (SPS - Sojus Prawych Sil) mit dem Versuch gescheitert, die Kandidatur von Präsident Wladimir Putin bei den Parlamentswahlen am 2. Dezember zu verhindern. Der Oberste Gerichtshof des Landes lehnte am Dienstag den entsprechenden Antrag der Union ab.

Regierungs- statt Staatschef
Damit kann der amtierende russische Präsident seine politische Karriere vermutlich als Premier weiterführen. Bei den Präsidentenwahlen im März 2008 darf er - nach zwei aufeinanderfolgenden Amtszeiten - gemäß Verfassung nicht mehr kandidieren.

Die SPS hatte Putin vorgeworfen, das Präsidentenamt zu Wahlkampfzwecken zugunsten seiner Partei Geeintes Russland zu missbrauchen. Der Kreml-Chef hatte Anfang Oktober seine Kandidatur als Spitzenkandidat für Geeintes Russland bekanntgegeben und angedeutet, das Amt des Regierungschefs übernehmen zu wollen.

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