Die Anwälte der inhaftierten Ex-Terroristen kündigten Beschwerden gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs an.
Die ehemaligen deutschen RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts wollen sich auch durch Beugehaft zu keiner Aussage über den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 zwingen lassen. Ihre Anwälte kündigten am Freitag in Gesprächen mit der Deutschen Presse-Agentur dpa Beschwerden gegen einen entsprechenden Beschluss des Bundesgerichtshofs vom Donnerstag an. Bis zu einer Entscheidung über die Beugehaft könnten mehrere Monate vergehen. Derzeit ist der Vollzug des Beschlusses außer Vollzug gesetzt.
Können nicht zu Aussage gezwungen werden
Klars Anwalt
Heinz-Jürgen Schneider sagte, allein schon aus juristischen Gründen könne
sein Mandant wegen seines Zeugnisverweigerungsrechts nicht zu einer Aussage
gezwungen werden. "Außerdem hat er in den letzten 25 Jahren nie eine Aussage
gemacht. Warum sollte sich das ändern?" Auch die Anwälte von Knut Folkert
und Brigitte Mohnhaupt kündigten an, dass ihre Mandanten nicht aussagen
werden.
Wegen Buback-Attentats in Haft
Der 55-jährige Klar sitzt wegen
des Buback-Attentats und anderer Morde der linksextremistischen Roten Armee
Fraktion (RAF) seit einem Vierteljahrhundert im Gefängnis. Der
56-Jährige Folkert wurde wegen des Buback-Mordes zu lebenslanger Haft
verurteilt, bestreitet aber bis heute die Tat. Er behauptet, am Tag des
Anschlags überhaupt nicht in Karlsruhe gewesen zu sein.
Mohnhaupt und Folkerts sind nach der Verbüßung von langjährigen Haftstrafen inzwischen auf freiem Fuß. Folkerts lebt inzwischen als Angestellter in Hamburg, über den Aufenthaltsort von Mohnhaupt, die seit März 2007 wieder auf freiem Fuß ist, wollte sich ihr Anwalt nicht äußern.
Buback-Mord im April 1977
Buback war im April 1977 in Karlsruhe
ermordet worden. Es wurde nie geklärt, wer der Schütze war, der von einem
fahrenden Motorrad aus auf den Dienstwagen Bubacks schoss.