Die Dienstwagenaffäre der SPD-Ministerin ist offenbar nicht ausgestanden.
Die deutsche Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat ihren Dienstwagen auch in den vergangenen fünf Jahren an ihrem Urlaubsort in Spanien genutzt. Anders als in diesem Sommer hat Schmidt die Kosten für Hin- und Rückfahrt des Dienstwagens jedoch in den Vorjahren nicht privat abgerechnet, sondern als Dienstfahrten. Das geht aus einer Antwort der deutschen Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Otto Fricke hervor.
Nicht privat bezahlt
Darin argumentiert Schmidts Ministerium, die
Ministerin habe die Fahrten ihres Dienstwagens von und nach Spanien 2004 und
2005 nicht privat bezahlen müssen. "Gemäß den Lohnsteuerhinweisen" des
Bundesfinanzministeriums seien diese Fahrten "sogenannte Leerfahrten"
gewesen, da nur der Fahrer in dem Wagen gesessen habe. In diesem Sommer,
argumentiert das Ministerium, habe es sich hingegen um eine "private und
damit zu versteuernde" Fahrt gehandelt, weil "mit Billigung der Ministerin
der Sohn des Kraftfahrers im Dienstwagen mitgenommen wurde".
"Wie in den Jahren zuvor, hat die Ministerin auch in den Jahren 2006 bis 2008 Termine vor Ort wahrgenommen, die sich insbesondere mit den sozialen Problemen der vielen in der Region ansässigen Deutschen (der sogenannten Residenten) befassten", hieß es in der Antwort weiter.
"Sicherheitsbelange"
Als Begründung für die Jahre 2004
und 2005 wurden "Sicherheitsbelange und die ständige Erreichbarkeit der
Bundesministerin für Gesundheit" genannt. Das Fahrzeug sei außerdem "für den
Transport der erforderlichen Büromindestausstattung zur Gewährleistung einer
sicheren und ständigen Kommunikation mit dem Ministerium" genutzt worden.