Die slowakische Regierung verabschiedete eines neues Strafgesetzbuch, in dem auch das neue Strafausmaß verankert ist.
Die rechtsgerichtete slowenische Regierung hat am Donnerstag das neue Strafgesetzbuch verabschiedet, mit dem unter anderem die lebenslängliche Haftstrafe eingeführt wird. Trotz des Widerstands führender Rechtsexperten will die Regierung die Möglichkeit der neuen Höchststrafe für jene Täter, die des Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen für schuldig befunden wurden, aber auch für Verurteilte, die mindestens zwei vorsätzliche Morde begangen haben und dafür jeweils zur bisherigen Höchststrafe von 30 Jahren verurteilt wurden.
Strafrecht soll internationalen Standards entsprechen
Das neue
Strafgesetzbuch muss noch vom Parlament verabschiedet werden. Es soll
voraussichtlich im November in Kraft treten, sagte Justizminister Lovro
Sturm am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Laibach (Lubljana). Sturm
begründete die Einführung der lebenslänglichen Haftstrafe mit der
Notwendigkeit, das slowenische Strafrecht mit dem Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs (ICC) in Einklang zu bringen, der zur Ahndung von
Kriegsverbrechen geschaffen wurde.
Ohne die vorgeschlagene Änderung könne Slowenien die Urteile des ICC, der auch lebenslängliche Strafen vorsehe, nicht umsetzen. "In diesen Fällen geht es um so extreme Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dass Slowenien bei deren Bestrafung nicht hinter 24 europäischen Staaten, die eine solche Strafe kennen, hinterherhinken darf", sagte Minister Sturm.
Rechtsexperten kritisieren neues Strafgesetzbuch
Bereits bei der
Vorstellung des Entwurfes für das neue Strafgesetzbuch im vergangenen
Oktober wandten sich viele Rechtsexperten gegen die Einführung der
lebenslänglichen Haftstrafe in Slowenien. Das Römische Statut des ICC würde
diese von den Teilnehmer-Staaten gar nicht verlangen, hieß es. Die
langjährige Strafrechtsprofessorin an der Laibacher Juristischen Fakultät,
Alenka Selih erklärte, das Statut sage deutlich, dass die Sanktionen des
Strafgerichtshofes Sanktionen in nationalen Strafsystemen nicht beeinflusse.
Die Experten bezeichneten die lebenslange Haftstrafe zudem als übertrieben,
unnötig und unwirksam.
Auch andere Strafen verschärft
Durch das neue
Strafgesetzbuch sollen auch die Strafen bei einigen anderen Verbrechen
erhöht werden. So ist etwa auch eine schärfere Verfolgung von
Kinderschändern vorgesehen. Es soll eine Kinderschänderdatei eingerichtet
werden, in die Institutionen Einblick bekommen sollen, denen Kinder zu
Erziehungs- oder Schutzzwecken anvertraut werden. Auch zu dieser in
Anlehnung an die USA getroffene Maßnahme sind die Expertenmeinungen geteilt.
Die Höchststrafe für Pädophilie in Slowenien wird von derzeit acht auf 15
Jahre erhöht.
Klonverbot im Gesetz verankert
Das neue Strafrecht enthält
weiters ein absolutes Klonverbot für alle Lebewesen, es weitet den
Tatbestand des Terrorismus aus und bringt einige Verbesserungen für
Arbeitnehmer. So soll es künftig strafbar sein, wenn Arbeitgeber ihre
weiblichen Arbeitnehmer zur Kinderlosigkeit zwingen. Mobbing am Arbeitsplatz
wird zu einer Straftat erhoben. Statt der Gefängnisstrafe können Täter
künftig humanitäre oder gemeinnütziger Arbeit zur Abbüßung leisten. Für
Haftstrafen bis zu sechs Monate wird die Möglichkeit des Hausarrests
eingeführt.