EU-Gericht

Türkei muss Zypriotin entschädigen

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Die Türkei muss einer griechischen Zypriotin eine Entschädigung in Höhe von 800.000 Euro zahlen.

Der Frau sei nach der türkischen Invasion 1974 der Zugang zu ihrem Haus im besetzten Norden der Insel verwehrt worden, begründete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg seine Entscheidung vom Donnerstag. Zusätzlich erhalte die Zypriotin 50.000 Euro als Ausgleich für erlittene "moralische Schäden". Das Gericht hatte be

Bereits vor einem Jahr wurde entschieden, dass im Fall der Frau das Recht auf Privatsphäre und Besitz durch die Besetzung verletzt worden sei. Eine Ende vergangenen Jahres von den türkisch-zypriotischen Behörden eingerichtete Entschädigungs-Kommission habe sich mit der Frau allerdings nicht einigen können, begründete der Gerichtshof seinen Beschluss. Die Türkei wurde aufgefordert, Regeln für die Entschädigung bei materiellen Verlusten griechischer Zyprioten aufzustellen. Bis Ankara diesen vorgelegt hat, liegt die Überprüfung von 1400 ähnlichen Fällen auf Eis.

Zypern ist seit der türkischen Invasion 1974 geteilt. Damals entsandte die Türkei als Reaktion auf einen Putsch Truppen auf die Insel. Die Putschisten wollten den Anschluss an Griechenland erzwingen. Der Nordteil der Insel, die Türkische Republik Zypern, wird nur von der Türkei anerkannt.

Das Urteil kommt zeitgleich zum Streit mit der EU um eine andauernde Blockade türkischer Häfen für Zypern. Um eine Aussetzung der EU-Beitrittsverhandlungen zu umgehen, legte Ankara am Donnerstag in letzter Minute ein Kompromissangebot vor. Der türkische Vorschlag beinhalte die Öffnung eines See- und eines Flughafens, wie die finnische EU-Ratspräsidentschaft am Donnerstag mitteilte.

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