Nachdem der BAWAG-Spekulant Flöttl völlig überraschend ein Teilgeständnis abgelegt hat, wird heute ein Gutachten über seine Geschäfte erwartet.
Flöttl selbst hat mit einem Teilgeständnis aufhorchen lassen. Er bekannte sich des Beitrags zur Untreue schuldig und belastete damit den Ex-BAWAG-Vorstand schwer.
Fauler Kredit Ophelia
Die Ophelia hatte Flöttl im Jahr 1998 nach
den ersten großen Spekulationsverlusten von der BAWAG erhalten und
angenommen, obwohl er die Rückführung von Anfang an als sehr
unwahrscheinlich empfunden hatte. Der Betriebsmittelkredit betrug 90 Mio.
Dollar.
Davon brauchte der Spekulant 34 Mio. Dollar für seine Firma, um die Geschäfte nach den Verlusten fortführen zu können. Dass er mit den übrigen 56 Mio. nach einem Jahr Laufzeit alles zurückverdienen können würde, glaubte er kaum. Nun fügte Flöttl an, dass nicht nur er diesbezügliche Zweifel hatte, sondern auch der gesamte BAWAG-Vorstand. Tatsächlich hat er den Kredit nie zurückgezahlt.
Zunächst keiner Schuld bewusst
"Ich war mir
ursprünglich keiner Schuld bewusst", gab Flöttl jetzt an. Auch er
selber habe schließlich viel Geld verloren und versucht, seinen Beitrag zur
Wiedergutmachung der Verluste zu leisten. Über die Feiertage sei er aber zu
dem Schluss gekommen, dass sein Verhalten nicht korrekt gewesen sei, auch im
rechtlichen Sinn.
Bisher haben Ex-BAWAG-Chef Johann Zwettler und Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger Teilgeständnisse abgelegt. Ein Geständnis wirkt sich bei einer allfälligen Verurteilung strafmildernd aus.
Elsner wehrt sich vehement
"Flöttl lügt dass sich die
Balken biegen", konterte der frühere BAWAG-Generaldirektor Helmut
Elsner. Er habe ganz im Gegenteil auf die Rückzahlung des Kredits wegen
Flöttls bisheriger Erfolge vertraut.
Im Gerichtssaal kam es teilweise zu lautstarken Szenen, als auch andere Angeklagte die Aussagen Flöttls zurückwiesen.
Andere Angeklagte widersprechen auch
Der frühere
BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz wies die Aussagen Flöttls auch vehement
zurück. Der frühere Vorstand Christian Büttner sagte, Flöttl erzähle etwas
ganz anderes als bei der Sitzung am 26. Oktober 1998. Ex-Vorstand Josef
Schwarzecker bedauerte ebenfalls, dass die Sitzung nicht aufgezeichnet
worden war.
Ähnlicher Strafrahmen
Glaubt das Gericht den heutigen
Angaben Flöttls, so wäre er wegen Beitrags zur Untreue, der mitangeklagte
Ex-BAWAG-Vorstand wegen Untreue zu verurteilen. Würde das Gericht den
Angaben Flöttls zum Wissensstand des BAWAG-Vorstands nicht glauben, so wäre
Flöttl wohl wegen Betrugs zu verurteilen, hieß es von Seite eines Juristen.
Denn dann hätte er ja den Kredit angenommen, obwohl er an einer Rückzahlung
zweifelte. Zwar liege die Strafdrohung sowohl bei Betrug als auch bei
Untreue bei dieser Schadenshöhe bei bis zu zehn Jahren Haft. Eine
Beitragstäterschaft zur Untreue könne aber möglicherweise etwas geringer
bestraft werden als eine Haupttäterschaft bei Betrug, so der Experte.
Gutachten zu Flöttl-Deals
Am Donnerstag steht der
Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner im Zentrum des Verhandlungstages. Er
präsentiert sein Gutachten zur Handelstätigkeit von Wolfgang Flöttl. Der
Investmentbanker hat für die BAWAG mit enormen Summen spekuliert, was der
Bank laut Anklage einen Verlust von 1,44 Mrd. Euro beschert hat. Kleiner hat
die hochriskanten Geschäfte unter die Lupe genommen.
Ansonsten sollen am Mittwoch einige noch offene Themen geklärt werden. Der Verteidiger von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner, Anwalt Wolfgang Schubert, will neue Beweisanträge stellen.
Der Prozess-Fahrplan
- Donnerstag und Freitag (17. und 18. Jänner) sind für den Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner "reserviert": Er wird ein Gutachten zur Handelstätigkeit von Wolfgang Flöttl präsentieren. Dabei hat Kleiner die hochriskante, weil mit einem großen Anteil von Fremdfinanzierung durchgeführte Spekulationstätigkeit des Investmentbankers mit BAWAG-Geldern untersucht.
- Am 21. Jänner wird sich der Schöffensenat wieder mit dem Geldgeschenk auseinandersetzen, das Elsner Ex-Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter nach dessen Darstellung in einer Tasche zukommen ließ. Rund 550.000 Euro sollen so in Elsners Büro den Besitzer gewechselt haben, was der frühere BAWAG-Chef aber abstreitet. Um abzuklären, was damals in den Räumlichkeiten der BAWAG vorgegangen ist, sollen nun mehrere Zeugen angehört werden.
- Der 23. Jänner steht für weitere Fragen an die Angeklagten sowie allfällige zusätzliche Beweisanträge des Staatsanwalts Georg Krakow und der Verteidigerriege zur Verfügung.
- Am 24. Jänner muss die dritte Geschäftsführerin der TTA Liechtenstein, Yvonne Nägele, in den Zeugenstand. Sie soll Auskunft geben zu den Stiftungen im Fürstentum. In Sachen Casino Jericho werden der frühere BAWAG-Vorstand und jetzige BAWAG-Vizechef Stephan Koren aussagen sowie Finanzvorstand Josef Leutgeb von den Casinos Austria.
- Am 28. und 29. Jänner erhalten die Verteidiger Gelegenheit, ihre Fragen an den Sachverständigen Kleiner zu formulieren.
- Am 30. Jänner kommt der Sachverständige Thomas Keppert noch einmal, um Fragen zu seinen Bilanzgutachten zu beantworten. Dann könnte das Beweisverfahren abgeschlossen werden und die Schlussvorträge von Staatsanwalt und Verteidigung dran kommen. Die Beratung des Schöffensenats über Schuld und Strafe dürfte mehrere Tage dauern.