Fataler Fehler

Chirurg hinterlässt offene Fragen

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In Tirol wurde einer Frau das falsche Bein amputiert. Ermittlungen laufen.

Die falsche Markierung, die zu einem folgenschweren Kunstfehler bei einer Beinamputation bei einer 90-Jährigen im Tiroler Bezirkskrankenhaus St. Johann geführt hatte, dürfte der Chirurg erst im OP unmittelbar vor dem Eingriff gesetzt haben. "Von der Erstaufnahme bis zur OP-Aufklärung ist in der Krankenakte immer das tatsächlich betroffene Bein erwähnt", schilderte der ärztliche Leiter des Krankenhauses, Norbert Kaiser, am Sonntag.

Was aber letztendlich zu der Verwechslung geführt habe, werde derzeit von einer unabhängigen Expertenkommission eruiert. Kaiser schätzte, dass die Aufarbeitung durch die externe Beratungsagentur bis Ende kommender Woche abgeschlossen sein könnte. Darauf aufbauend sollen dann die bestehenden Qualitäts- und Sicherungsstandards neu überarbeitet und verbessert werden. "Es geht uns darum, das Vertrauen der Patienten wieder zurückzugewinnen", betonte der ärztliche Leiter. Bis jetzt sei es undenkbar gewesen, dass ein derartiger Fall überhaupt möglich sei.

Ermittlungen laufen
Jede Abteilung habe interne Qualitätsstandards, die vom Leiter festgelegt würden. "Der sogenannte Team-Time-out-Check wurde bisher in der Abteilung für allgemeine Chirurgie nicht angewandt", sagte Kaiser. Diese Variante, bei dem das gesamte OP-Team vor dem ersten Schnitt einen Sicherheitscheck durchführt, sei ja auch nur eine von vielen Möglichkeiten. Dieses Prozedere sollte soundso üblich sein, argumentierte Kaiser.

Am 16. Juni war der Frau das falsche Bein amputiert worden. Die Patientin litt an einer Gefäßerkrankung, die eines ihrer Beine stark in Mitleidenschaft gezogen hatte. Die Mediziner hätten unmittelbar nach dem Eingriff festgestellt, dass aus Versehen das gesunde Bein der Frau unterhalb der Hüfte abgenommen wurde. Wenige Tage später mussten die Ärzte ein weiteres Mal operieren und dann das tatsächlich kranke Bein abnehmen. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck nahm vergangene Woche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung auf.

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