Prozess

Terror-Mädchen arbeitet in Islam-Kindergarten

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Eine 18-Jährige wurde wegen Mitwirkung beim IS zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.

Die gebürtige Tschetschenin war am 4. Juli an der rumänisch-bulgarischen Grenze aufgegriffen worden. Vor Gericht bestritt die junge Frau, dass ihr Ziel ­Syrien gewesen sei. Doch Aussagen anderer Terrorverdächtiger zeichneten ein anderes Bild: Demnach handle es sich um jene „Schwester Fatima“, die in Chats die ­Ziele des IS vertreten hatte.

„Wir haben nicht den Eindruck, dass sie sich auf dem Stephansplatz in die Luft sprengen wird“, so Richter Gerstberger. Ihr Vorhaben reiche jedoch für eine Verurteilung wegen Mit­wirkung an einer terroristischen Vereinigung: 6 Monate Haft auf 3 Jahre bedingt.

Junge Frau hat bereits wieder geregeltes Leben
Die junge Frau hat mittlerweile eine eigene Wohnung, ein geregeltes Leben und eine Arbeit als Kindergartenhelferin in einem islamischen Kindergarten. Um ihr die Chancen nicht zu nehmen, fiel die Strafe so milde aus, so der Richter.

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