Buwog-Skandal

Akte Grasser: Neue Zeugin packt aus

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Neue Zeugin zündet eine „Bombe“ im Fall Buwog. Was sie dem Staatsanwalt enthüllt hat.

Elf Seiten umfasst die ÖSTERREICH vorliegende Stellungsnahme (siehe rechts) zur „Akte KHG“, die Oberstaatsanwalt Gerald Denk am 16. 12. erhalten hat. Seiten, die es in sich haben und dem schillerndsten Politjustizfall der letzten Jahre eine neue brisante Wendung geben.

Keine Geringere als eine ehemalige stellvertretende Sektionsleiterin des Finanzministeriums, Claudia Sterrer-Pichler, packt darin über das System Karl-Heinz Grasser aus. Die renommierte Wirtschaftsprüferin listet minutiös ihre „Wahrnehmungen“ im Fall Buwog auf. Die Staatsanwaltschaft will gegen Grasser und 15 weitere Personen bekanntlich Anklage erheben (siehe rechts). Die Ex-Grasser-Mitarbeiterin wartet auch mit einer Überraschung auf:

In ihrer Zeit – 2003 bis 2006 – im Finanzministerium habe sie bemerkt, dass Matthias Winkler, Grassers ehemaliger Kabinettschef, angeblich „Mastermind“ des Ex-Finanzministers gewesen sei. Die Zeugin, die der Staatsanwaltschaft zur Einvernahme zur Verfügung steht, fragt, wieso „die Schlüsselfigur“ Winkler in den Recherchen zum Fall Buwog fehle.

Zwei Ex-Kabinettschefs kommen nun ins Spiel

Prozess. Grasser wird wegen mutmaßlicher Untreue – er bestreitet die Vorwürfe – im Fall von 60.000 Bundeswohnungen, die 2004 privatisiert wurden, angeklagt. Es geht um eine Provision in Höhe von zehn Millionen Eu­ro, die Grasser, Walter Meischberger und Co. in gerichtliche Bedrängnis bringt.

Die Zeugin zeigt nun nicht nur auf Winkler, sondern auch auf Grassers Ex-Kabinettschef Heinrich Traumüller. Er sei sogar der „Kopf der Buwog-Mission“ im Finanzministerium gewesen. Vor Prozessbeginn 2017 bringt die Insiderin Grasser und Co. unter Druck. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Prozess erst im 2. Halbjahr 2017

Im Juli 2016 wurde in der Causa Buwog Anklage erhoben. Der Prozess gegen Karl-Heinz Grasser zieht sich allerdings weiter in die Länge, denn der Ex-Finanzminister und 15 weitere Beschuldigte haben Einspruch gegen die Anklage erhoben.

800 Seiten umfasst der »Monsterakt« Buwog

Das Oberlandesgericht (OLG) muss nun über den Einspruch entscheiden. „Ein Monsterakt“, sagt Gerichtssprecher Reinhard Hinger über die 800 Seiten starke Anklageschrift. Wie lange die Entscheidung dauert, wagt am Gericht niemand zu beurteilen.

Nach der Entscheidung am OLG gibt es 2 Szenarien:

  •  Einspruch abgewiesen. Entscheidet das OLG gegen die Argumente von Grasser und den übrigen Beschuldigten, ist die Anklage rechts­kräftig. Der Prozess kann endlich beginnen und die erste Hauptverhandlung am Straflandesgericht ausgeschrieben werden. Doch selbst dann geht es nicht vor dem zweiten Halbjahr 2017 los. „Das könnte hinkommen“, sagt Hinger. Das wäre acht Jahre nach Beginn der Ermittlungen.
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