Wer über das Pensionsalter hinaus arbeitet, soll dafür auch belohnt werden. Das will die Regierung mit ihrer "Aktivpension" - sie soll im September beschlossen werden und ab Jänner in Kraft treten - erreichen. Die Neuerungen waren am Mittwoch Thema im Sozialausschuss.
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Konkret ist ein Steuerfreibetrag von 15.000 Euro pro Jahr - also 1.250 Euro pro Monat - vorgesehen, wie ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger am Mittwoch bei einem Hintergrundgespräch erklärte. Zusätzlich entfällt für Zuverdiener - also jene, die neben der Pension noch arbeiten - der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung zur Gänze. Bei Selbstständigen reduziert sich der Beitragssatz aliquot.
Das sind die Voraussetzungen
Voraussetzung, um die "Aktivpension" in Anspruch nehmen zu können: Bei Männern mindestens 480 Versicherungsmonate (40 Jahre), bei Frauen am Anfang 408 Monate (34 Jahre). Bei letzteren soll die Voraussetzung ab 2028 bis 2033 jährlich um zwölf Monate parallel zur Anhebung des Frauenpensionsalters steigen.
Wer allerdings bereits vor dem 1. Juli 2026 in Pension gegangen ist, kann sich durch weitere Erwerbstätigkeit noch "hineinarbeiten", also die nötigen Versicherungsmonate sammeln. Als Versicherungsmonate zählen übrigens auch Zivildienst, Bundesheer oder Betreuungszeiten.
Rund 70.000 Menschen arbeiten weiter
Der 15.000-Euro-Freibetrag wird in der Lohnverrechnung automatisch berücksichtigt.
Derzeit arbeiten bereits rund 70.000 Menschen (28.000 unselbstständig, 40.000 selbstständig) über das Pensionsalter hinaus. Mit Start der "Aktivpension" dürfte die Zahl noch weiter steigen.
Rechenbeispiele: So hoch ist die Entlastung
Änderungen bei der zweiten Säule
Auch bei der zweiten Säule (Abfertigung Neu, Pensionskasse) soll es Änderungen geben, erklärte ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger. Diese sollen ab 1. Jänner 2028 in Kraft treten. Konkret soll man etwa die Wahlfreiheit haben, ob die Beträge konservativ oder risikoreicher (mit unternehmerischer Vorsicht) angelegt werden. Bei letzterer Variante ergeben sich dann auch höhere Ertragschancen. Eine Kapitalgarantie gibt es dafür dann nicht.
Zudem soll der Zugang zu Betriebspensionen für alle Beschäftigten erleichtert werden.
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