Entscheidung steht

Auszeit-WG: Nacht-Sperre für Intensivtäter (13)

Das Bezirksgericht Innere Stadt.
© APA/HELMUT FOHRINGER
Das Bezirksgericht Innere Stadt hat am Mittwoch über die Unterbringung eines 13-jährigen Intensivtäters in der Wiener "Auszeit-WG" entschieden.
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Im Fokus der Verhandlung stand die Ausgestaltung freiheitsbeschränkender Maßnahmen. Das zentrale Ergebnis: Das Zusperren der Haustür ist nur zwischen 23.00 und 5.00 Uhr rechtlich zulässig, außerhalb dieser Zeiten jedoch nicht.

Gerichtssprecher Markus Riedl erklärte zu dem Beschluss zudem: "Ein Zurückhalten sowie ein Androhen des Festhaltens bei Selbst- und Fremdgefährdung wurde ebenfalls als zulässig eingestuft."

Unter Experten stark umstritten

Trotz der gerichtlichen Entscheidung bleibt die rechtliche Basis der auf zwei Plätze ausgelegten WG nach dem Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) unter Experten stark umstritten. Verfassungsrechtler Heinz Mayer kritisierte die Anwendbarkeit: "Ein Haus mit zwei Plätzen ist kein Heim." Medizinrechtler Christian Kopetzki betonte, dass die dafür nötigen medizinischen Voraussetzungen "bei unmündigen jugendlichen Straftätern aber typischerweise nicht oder nur ausnahmsweise vor[liegen]". Das Gesetz bilde "daher keine taugliche Grundlage für einen erzwungenen Aufenthalt". Auch attestieren Fachleute dem Betreuungskonzept "gravierende Mängel". Die zuständige MA 11 verteidigt das Konzept hingegen als "inhaltlich und rechtlich gut ausgearbeitet" und bereitet bereits die Aufnahme eines zweiten Kindes vor.

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