Erschütterungsschutz

Wirbel um Verbindungsbahn: Anrainer kämpfen für Schutz ihrer Häuser

Visualisierung einer ÖBB-Station mit Fußgängern, Radfahrer, Straßenbahn und Bäumen an der Straße.
© ÖBB / Feuchtenhofer
Entlang der geplanten Verbindungsbahn schlagen Anrainer in den Bezirken Meidling, Hietzing und Penzing Alarm, weil der gerichtlich festgelegte Erschütterungsschutz vor Beginn der Bauarbeiten abgeschwächt werden soll.
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Die Aufregung unter den Anrainern entlang der Verbindungsbahn im 12., 13. und 14. Bezirk ist groß. Über das soziale Medium Facebook wird derzeit zu einer möglichst breiten Mobilisierung aufgerufen - Hintergrund ist die geplante Abschwächung gesetzlich festgelegter Schutzmaßnahmen gegen Erschütterungen, die bei den Bauarbeiten und dem späteren S-Bahn-Bahnbetrieb entstehen können. Die Betroffenen befürchten in diesem Zusammenhang Schäden an ihren Häusern und Wohnungen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Zusammenhang mit dem Projekt im Jänner dieses Jahres einen Grenzrichtwert von 2,5 mm/s festgelegt, der im Zuge der Bauarbeiten nicht überschritten werden darf. So weit, so gut. Nun allerdings wird in einem Änderungsverfahren in erster Instanz wieder mehr Erschütterung angestrebt. Ausgerechnet jener Sachverständige, der zuerst bei Gericht die 2,5 mm/s schriftlich kundgetan hat, soll diesen Grenzwert auf 4,5 mm/s anheben wollen - also fast um das Doppelte.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Messner leitet die Wiener Bürgerinitiative "Attraktivierung der Verbindungsbahn – Ohne Hochlage und Querungsverlust". Gegenüber oe24 erklärt er: "Offenbar halten sich die ÖBB nicht daran, was das Bundesverwaltungsgericht festgelegt hat, die Erschütterungsrichtwerte passen ihnen nicht." Deshalb werde jetzt für möglichst viele Einwendungen geworben, die noch bis zum Baubeginn im September eingebracht werden können.

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