Mega-Prozess

Benko vor Gericht: Es drohen 10 Jahre Haft

Zwei Männer im Anzug sprechen sich ernsthaft in einem Gerichtssaal ab, eine Person im Hintergrund unscharf.
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Heute wegen schweren Betrugs und Krida vor Richter. Erster Auftritt von Benko mit Fußfessel
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Österreichs Justiz setzt die juristische Aufarbeitung rund um den gefallenen Signa-Gründer René Benko fort. Heute ab 8:45 Uhr muss sich der Tiroler erneut vor dem Landesgericht Innsbruck wegen des Vorwurfs des schweren Betrugs sowie der betrügerischen Krida verantworten. Verhandelt wird bis 20 Uhr.

Schon für morgen wird ein Urteil erwartet. Benko drohen bis zu zehn Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Benko wieder vor Gericht: Haselsteiner soll als Zeuge kommen


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Schwere Betrugsvorwürfe rund um Haselsteiner-Millionen

Im Zentrum der Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stehen Vorwürfe rund um ein Finanzgeschäft mit dem früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner und dessen Familienstiftung. Er soll einer von 13 Zeugen sein.

Einer der reichsten Österreicher: Hans Peter Haselsteiner © APA/Hans Klaus Techt

Die Ermittlungsbehörde legt Benko zur Last, gegenüber Vertretern der Haselsteiner-Privatstiftung eine wahrheitswidrige Garantie abgegeben zu haben. Dadurch sei die Stiftung betrügerisch um einen Betrag von rund fünf Millionen Euro geschädigt worden. Nach den Ermittlungsergebnissen der WKStA sollen die Verantwortlichen der Stiftung verleitet worden sein, frisches Kapital bereitzustellen und auf bestehende Ansprüche zu verzichten:

  • Rund 3,3 Millionen Euro wurden direkt an die Signa Holding GmbH überwiesen.
  • Auf die Rückforderung weiterer 1,7 Millionen Euro wurde im Vertrauen auf die Zusage verzichtet.
  • Die schriftliche Garantieerklärung sah eine Rückzahlung von rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 vor.

Diese Zahlung blieb bis heute vollständig aus. Die WKStA geht daher von einer unrechtmäßigen Bereicherung zugunsten der Signa Holding sowie einer weiteren Konzerngesellschaft aus.

Benkos Rechtsbeistand Norbert Wess hatte die Vorwürfe bereits nach Bekanntwerden der Anklageschrift im Juni entschieden zurückgewiesen. Es gilt die  Unschuldsvermutung.

Erster Auftritt von Benko mit Fußfessel

Durch das fehlende Jagdgewehr soll die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert worden sein. Gespannt darf man sein, ob Benko auch diesmal wieder zu der Anklage vor Gericht aussagen oder auf die Ausführungen seines Star-Verteidigers verweisen wird. Die Verhandlung wird wieder im Großen Schwurgerichtssaal stattfinden. Und dies unter wohl regem Interesse vor allem heimischer Medien. Denn es ist der erste Auftritt von Benko (49) mit Fußfessel.

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