Verstoß hat Folgen

Erste Kopftuch-Anzeige in Niederösterreich

Das Kopftuch im Kulturkampf um die politische Lufthoheit.
© APA/Frank Rumpenhorst
In Niederösterreich kommt es erstmals zu einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das seit Schulbeginn geltende Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag.
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Neunkirchen. Nach den gesetzlich vorgesehenen Gesprächen und einem erneuten Verstoß bringt die zuständige Schulbehörde den Fall jetzt bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen zur Anzeige.

Abgestuftes Verfahren greift

Das Gesetz sieht bei Verstößen ein mehrstufiges Vorgehen vor: Nach einem erstmaligen Verstoß finden Gespräche mit der betroffenen Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten statt. Bei weiteren Verstößen wird die Bildungsdirektion eingebunden und ein Gespräch mit der Schulbehörde geführt. Wird das Verbot danach erneut missachtet, erfolgt die Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Bei fortgesetzten Verstößen sind weitere Anzeigen möglich, das Gesetz sieht Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro vor.

Weitere Fälle in Bearbeitung

Mehrere weitere Fälle befinden sich derzeit in unterschiedlichen Stufen des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens. In den kommenden Tagen stehen dazu weitere Gespräche bei der Bildungsdirektion an. Wird das Kopftuchverbot auch danach weiterhin nicht eingehalten, kommt es entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ebenfalls zur Anzeige.

LH Mikl-Leitner für Strafanhebungen im Bund

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) unterstreicht: „Beim Kopftuchverbot geht es um den Schutz unserer jungen Mädchen. Sie sollen frei und gleichberechtigt mit den Buben aufwachsen können. Deshalb sorgen wir in Niederösterreich auch dafür, dass der Schutz der jungen Mädchen in unserem Land konsequent umgesetzt wird. Ich bleibe aber dabei, dass sich der Bund dabei ein Beispiel am eigenständigen niederösterreichischen Weg nehmen sollte und die Strafen gegen Integrationsunwillige auf bis zu 2.500 Euro anhebt. Dann überlegt man sich dreimal, ob man die geltenden Regeln ignoriert oder nicht."

Teschl-Hofmeister: "Bildungsdirektion steht hinter der Umsetzung"

Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) ergänzt: „Unsere Schulen wissen, was zu tun ist. Die Pädagoginnen und Pädagogen sowie die Schulleitungen sind angewiesen, Verstöße genau zu dokumentieren und die vorgesehenen Schritte unverzüglich einzuleiten. Gleichzeitig werden sie von der Bildungsdirektion eng begleitet. Unser Ziel ist eine einheitliche und konsequente Umsetzung in ganz Niederösterreich. Die große Mehrheit hält sich an die neuen gesetzlichen Vorgaben. Dort, wo das nicht der Fall ist, gehen wir Schritt für Schritt nach dem vorgesehenen Verfahren vor. Unsere Schulen können sich darauf verlassen, dass das Land und die Bildungsdirektion bei der Umsetzung hinter ihnen stehen."

Landbauer: Wer islamische Regeln über unsere Gesetze stellt, ist hier falsch"

"Jeder Verstoß gegen das Kopftuchverbot ist eine Missachtung unserer Regeln, unserer Kultur und unserer Heimat. Wer hier leben will, hat sich anzupassen", kommentiert FPÖ Niederösterreich Landesparteiobmann LH-Stellvertreter Udo Landbauer. "Wer unsere christlich-abendländische Kultur als untragbar empfindet und partout ein Kopftuch tragen will, dem steht es jederzeit frei, unser Land zu verlassen. Wer islamische Regeln über unsere Gesetze stellt, ist hier falsch.“

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