Nach Weltreise
FKK-Streit: Paar gewinnt vor Gericht gegen Aida
Am Landesgericht Rostock ist es nun zu einer interessanten Entscheidung gekommen. Zwei Dortmunder haben die Rostocker Kreuzfahrt-Reederei Aida Cruises verklagt. Das Gericht hat für das Paar entschieden und sah einen Minderungsanspruch in Höhe von 5 Prozent gerechtfertigt. Laut dem Gericht kostete die Weltreise rund 68.600 Euro. Die Entscheidung ist bisher nicht rechtskräftig.
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Das Paar buchte im Februar 2024 die Reise von November 2025 bis März 2026. Das Gericht erklärt: "Als die Kläger buchten, verfügte das Schiff, auf dem die Reise stattfinden sollte, über einen großzügigen FKK-Bereich mit Whirlpool, Dusche und Sonnendach." Eine gesonderte Angabe zum FKK-Bereich gab es von Seiten Aida nicht. Das Paar orientierte sich anhand der aktuellen Deckpläne.
Paar verlangt 15.000 Euro
Im Anschluss ließ Aida das Schiff allerdings umbauen. Danach wurde der bisherige FKK-Bereich durch ein sogenanntes "Skydeck" ersetzt, das nur noch Passagiere mit gebuchter Suite verwenden dürfen. Die Kläger hatten diesen Zugang nicht. Zusätzlich befand sich der allgemeine FKK-Bereich an einem anderen Ort und war deutlich kleiner. Zudem gab es kein Sonnendach, keine Dusche oder keinen Whirlpool mehr.
Aus diesem Grund forderte das Paar eine Minderung des Reisepreises um 15.000 Euro. Das Gericht entschied: "Die Kläger seien bei ihrer Buchung zu der Annahme berechtigt gewesen, dass der FKK-Bereich so gelegen und bemessen ist, wie sie es den Deckplänen im Internet entnommen hatten." Das Paar hätte sich eigentlich auf die Ausstattung verlassen können, die es zum Buchungszeitraum im Internet gesehen hatte.
Falsche Erwartung erweckt
Bei ihnen wurde eine berechtigte Erwartung geweckt, die eigentlich eingehalten werden müsste. Der Reiseveranstalter müsse schon vor der Reise darauf hinweisen, dass es nach der Buchung zu erheblichen Beeinträchtigungen des Angebots komme.
Jedoch kann laut dem Gericht das Paar nicht die 15.000 Euro zurückverlangen. Die Begründung: "Der FKK-Bereich stelle nur eins von zahllosen Unterhaltungsangeboten einer Kreuzfahrt dar, seien es Angebote auf dem Schiff selbst oder in Form von Landausflügen." Die anderen Mängel rechtfertigen die Höhe der verlangten Minderung nicht.
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