Gerichtsurteil
Meinl-Reisinger muss sich "Schandfleck" nennen lassen
Das hat das Wiener Landesgericht für Strafsachen am Dienstag entschieden. Der Gaza-Aktivist und Youtuber Rafael Eisler, der im vergangenen Frühjahr Meinl-Reisinger im Zusammenhang mit ihrer Nahost-Politik mit diesen Attributen bedacht hatte, wurde vom Vorwurf der Beleidigung und üblen Nachrede rechtskräftig freigesprochen.
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Der Richter ging davon aus, dass Eisler, der als "VeniCraft" auf Youtube einen Kanal mit über 200.000 Abonnenten unterhält, gegen Meinl-Reisinger öffentlich Stellung bezogen hatte, weil diese sich im Gaza-Konflikt nicht für Sanktionen gegen Israel ausgesprochen bzw. nicht ausreichend Stellung bezogen habe. Eisler hatte in diesem Kontext auch Meinl-Reisingers Familiennamen verballhornt und die Außenministerin "Beate Völkermord-Reiniger" genannt. Der Richter wertete dies als zulässige, von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) noch gedeckte Kritik. Es handle sich nicht um "bloße Beschimpfung", stellte der Richter fest. Eisler habe Meinl-Reisingers politisches Agieren und ihr Verhalten bewertet. "Die Grenzen von zulässiger Kritik reichen bei Spitzenpolitikern deutlich weiter als bei der durchschnittlichen Bevölkerung", begründete der Richter seinen Freispruch.
Weiterer Anklagepunkt diversionell erledigt
Ein zweiter Anklagepunkt wurde diversionell erledigt. Dabei ging es um eine von Eisler erstellte Fotomontage, mit der er die israelische Flagge mit sich ausbreitenden Krebszellen gleichgesetzt hatte. Im Hinblick darauf warf ihm die Staatsanwaltschaft Verhetzung vor. Indem er nach Beratung mit seiner Verteidigerin Astrid Wagner und nach längerem Hin und Her dafür Verantwortung übernahm ("Es war überspitzt. Grenzwertig. Meine Intention war es nicht, Menschen mit Krebszellen gleichzusetzen"), entging Eisler einer strafrechtlichen Verurteilung. Der Richter erlegte dem 29-Jährigen eine zweijährige Probezeit auf, innerhalb der er sich nichts zuschulden kommen lassen darf. Außerdem muss er beim Verein Neustart das Programm "Dialog gegen Hass" absolvieren, was einige Sympathisanten des Palästina-Aktivisten, die reichlich im Gerichtssaal vertreten waren, mit Gelächter quittierten. Zudem muss Eisler 250 Euro für die Prozesskosten berappen.
Sämtliche Entscheidungen des Gerichts sind bereits rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab noch im Gerichtssaal einen Rechtsmittelverzicht ab.
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